KIF465:Was man am BAföG verändern sollte

Aus KIF
Version vom 6. November 2018, 16:47 Uhr von Anno (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
  • Abfrage: Wird oder wurde BaföG bezogen?
    • Großteil des AKs bezieht oder hat BaföG bezogen

Kritikpunkte am BaföG

  • Studiengangswechsel/Abbruchquote
  • Bürokratie
    • Dauer bis Bewilligung erfolgt
    • maximal Dauer festlegen
  • Leistungsnachweis
  • Durchschnittsstudienzeit hochschulbezogen
  • Durchschnittsstudienzeit auch vom Studium abhängig
  • Arbeit als Selbstständige*r
  • Familienmitglieder
    • Verdienst der Geschwister -> weniger Geld
    • Geld einklagen oft keine Perspektive, aber hin und wieder der einzige Weg
    • ohne Kontakt zu Eltern Antrag schwierig/quasi unmöglich?
      • Dokumente aus anderen Ländern/Steuersystemen
  • Vermögenswerte, auf die kein Zugriff besteht, werden angerechnet
  • Willkür
    • Fachschaftsarbeit angeben in Antrag -> kann Bewillligung im Zweifel verhindern
    • Umgang mit Härtefällen
    • Schulung innerhalb von Ämtern stark verschieden -> Mitarbeiter kommen zum Teil aus verschiedenen Stellen der Stadt, zum Beispiel Friedhofsämtern
  • BAföG reicht nicht -> Nebenjob -> weniger Zeit für Studium
  • Wenn man im Ausland studiert, sind die Semesterzeiten oft unterschiedlich und man bekommt evtl. die ersten Monate kein BaföG
  • Vorkurse vor Semesterbeginn, wo es noch kein Geld gibt, da Beantragung zu lange dauert
  • stadtspezifisch zahlen für Wohnungsmarkt (Durchschnitt, nicht Minimum)
  • bei einem körperlichen Handicap, welches Medikamente oder Hilfsmittel fordert, wird in dem Fall kein Mehrbedarf berechnet -> muss zusätzlich mit bezahlt werden
  • Studienbezogene Ausgaben, die kulturelle, studentische Veranstaltungen mit einbeziehen
    • Kino, Parties, Theater,…
    • Ausflüge
  • Ausbildungsbezogene Ausgaben übernehmen (Immatrikulationsgebühren)
  • Wohnheimplätze nur in limitierter Anzahl vorhanden
  • Sicherheit (keine Geldmittel -> keine Miete)
  • Diskussion, BAföG abzuschaffen und allen gleichen Betrag zu gewähren
  • Erreichbarkeit der Bearbeiter
  • Mitteilungswege(Brief, obwohl die E-Mail bekannt ist)
  • Bestätigung, dass sich nichts verändert hat, und nicht immer den vollen Antrag ausdrucken und ausfüllen müssen
  • Besser aufklären, über Möglichkeiten bei völliger Mittellosigkeit

Ausgaben der Studenten

  • Miete, Strom, Versicherungen,…
  • Lebensmittel
  • Semesterbeitrag
  • Studienmittel (Bücher, Laptop…)
  • Kommunikation (Handy und Internet)
  • Erstausstattung
  • Krankenversicherung für >25 Jahre

anzustrebende Veränderungen

  • es sollte der ortsübliche Satz für Wohnungskosten berücksichtigt werden
  • eine festgelegte Maximal-Bearbeitungszeit, die schriftlich festgehalten wird
  • mehr Studierenden die Möglichkeit geben, BAföG zu beziehen
  • mehr Transparenz über die Vergabe von BAföG
    • Berechnungsgrundlagen, prozentualle Verteilung
    • Staffelungen, wie wird der Satz bei welcher finanziellen Lage berechnet
  • Berücksichtigung von Sonderausgaben als Einmalzahlungen, wenn sie auftreten oder nötig werden

Formulierungen für die Reso

Die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) unter anderem in den folgenden Punkten anzupassen: * Für § 13 Abs 2 (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandortes zu berücksichtigen (vgl. z.B. § 22 (1) SGB II) * Unter Berücksichtigung der Resolution Statistiken zu Studiendauer sind § 15, § 15a anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient * Die Leistungen für Mehrbedarf sowie einmalige Leistungen sind analog zu den Regelungen von § 21 SGB II zu erbringen * Die Bezugsmöglichkeiten von BAföG mehr an die realen Bedingungen der Antragssteller*innen anzugleichen * Eine angemessene, verpflichtende Maximaldauer für die Bearbeitung der Anträge schriftlich festzulegen, sowie den Vorgang der Antragsbearbeitung transparenter zu gestalten

Anhang

  • reale Bedingungen:
    • Lebenshaltungskosten bezogen auf den Wohnort
    • familiäre Situation (Eltern wollen oder können trotz “hohem” Einkommen nicht das Studium finanzieren, Waisen)
    • dauerhafte, gesundheitliche Aufwendungen
    • höhere Kosten wenn der Antragsteller aus dem elterlichen Haushalt auszieht, durch anfallende zusätzliche Miete, Nebenkosten, …
  • einmalige Leistungen
    • Semesterbeiträge
    • Semesterticket
    • Anschaffung von Studienmitteln wie Büchern, Laptops, etc.
    • einmalige Neuanschaffungen z.B. Möbel, Haushaltsgeräte, …
    • Erstausstattung
    • Kaution / Anteile bei Wohnungsgenossenschaften
    • Umzugskosten
  • Transparenz
    • definiertere Richtlinien für die Bearbeitung
    • Statusabfrage / Meldung –> einheitlich in den BAföG-Ämtern
    • Berrechnungskriterien nachvollziehbarer gestalten
    • Aufklärung / Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten / Zahlungen bei finanziellen Engpässen, während der Antragsstellung

Verweis auf KOMET Reso