KIF460:Resolutionen/Unisextoiletten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|46,0}} fordert eine hinreichende Anzahl von Unisextoiletten (angelehnt an ASR A4.1 und ASR V3a.2).[1] ''Die Einführung von Unisex-Toiletten darf nicht zu einer Verschlechterung der Situation für Betroffene führen.''
Die {{KIF|46,0}} fordert, bei Gebäudeneubauten und, sofern möglich, Umbauten, eine hinreichende Anzahl von Unisextoiletten zu erbauen (angelehnt an ASR A4.1 und ASR V3a.2).[1]


[1] "Angelehnt" bedeutet insbesondere folgendes zu berücksichtigen:
[1] "Angelehnt" bedeutet insbesondere folgendes zu berücksichtigen:

Version vom 13. Mai 2018, 03:28 Uhr

Die KIF460 fordert alle Hochschulen auf, eine hinreichende Anzahl von Unisextoiletten in akzeptabler Reichweite zu den Arbeitsbereichen der Studierenden zu schaffen. Hierfür sollen nicht die barrierefreien Toiletten verwendet werden. Dies schließt die Existenz von binären Toiletten nicht aus.

Poliert

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert alle Hochschulen auf, eine hinreichende Anzahl von Unisextoiletten in akzeptabler Reichweite zu den Arbeitsbereichen der Studierenden zu schaffen.

Diskussion

  • Missverständnis Unisex-toiletten / Uni-sextoiletten?
  • Was bedeutet "hinreichend"? Die Anzahl an binären Toiletten ist so dimensioniert dass sie ausreichend ist für die vorgesehene Anzahl an Personen. Damit wäre hinreicht bei weiteren Unisextoiletten mit 0 zu sehen?
  • Was ist akzeptable Reichweite? Ist dies gesetzlich geregelt?
  • Warum nicht die barrierefreien Toiletten?

Update AK

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, bei Gebäudeneubauten und, sofern möglich, Umbauten, eine hinreichende Anzahl von Unisextoiletten zu erbauen (angelehnt an ASR A4.1 und ASR V3a.2).[1]

[1] "Angelehnt" bedeutet insbesondere folgendes zu berücksichtigen:

  • Nach ASR A4.1 Nr. 5.2, soll der Spielraum zwischen hoher und niedriger Gleichzeitigkeit der Nutzung, zu Gunsten von Unisextoiltetten ausgereizt werden, wobei für die Berechnungsgrundlage angenommen werden soll das Studierende wie Beschäftigte gezählt werden.
  • Angelehnt an ASR A4.1 soll eine Unisextoilette die Anforderungen nach ASR A4.1 für männliche und weibliche Menschen erfüllen.
  • ASR A4.1 Nr. 5.2 Abs. 1 Satz 2 "Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100m nicht überschreiten"
  • Angelehnt an ASR V3a.2 sollen davon unberührt Toiletten barrierefrei gestaltet werden