KIF435:Ideensammlung zur kreativen Nutzung von VS-Geldern: Unterschied zwischen den Versionen
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Partys (oder zumindest Alkohol) können über Spenden gegenfinanziert werden. -> Es kann Verluste geben | Partys (oder zumindest Alkohol) können über Spenden gegenfinanziert werden. -> Es kann Verluste geben | ||
ACHTUNG: Bei Partys prüfen ob Mehrwertsteuer abgeführt werden muss. | ACHTUNG: Bei Partys prüfen ob Mehrwertsteuer abgeführt werden muss. | ||
(Ersti-)Infoheft durch VS finanzieren -> Werbung einbauen -> Sponsoringgelder können frei verwendet werden | (Ersti-)Infoheft durch VS finanzieren -> Werbung einbauen -> Sponsoringgelder können frei verwendet werden | ||
An der Hochschule kann Verpflegung (häufig?) nicht von VS bezahlt werden, da dies als Ersatzleistung, also Vergünstigung zählt. | An der Hochschule kann Verpflegung (häufig?) nicht von VS bezahlt werden, da dies als Ersatzleistung, also Vergünstigung zählt. | ||
Verpflegung ausserhalb, z.B. auf Erst-/Fachschaftsfahrten (z.B. auf eine Hütte) können als Mehraufwand bezahlt werden. | Verpflegung ausserhalb, z.B. auf Erst-/Fachschaftsfahrten (z.B. auf eine Hütte) können als Mehraufwand bezahlt werden. | ||
Begründungen nicht einfach akzeptieren, sondern argumentieren: | |||
Zahlungen begründen: mit Aufgaben laut Landeshochschulgesetz: Vernetzung, fachliche soziale und insbesondere kulturelle Belange der Studierendenschaft (Prüfen!) |
Version vom 14. November 2015, 21:31 Uhr
Finanzleitfaden für Fachschaften der Universität Potsdam Finanzleitfaden für Fachschaften der HU Berlin
Partys (oder zumindest Alkohol) können über Spenden gegenfinanziert werden. -> Es kann Verluste geben
ACHTUNG: Bei Partys prüfen ob Mehrwertsteuer abgeführt werden muss.
(Ersti-)Infoheft durch VS finanzieren -> Werbung einbauen -> Sponsoringgelder können frei verwendet werden
An der Hochschule kann Verpflegung (häufig?) nicht von VS bezahlt werden, da dies als Ersatzleistung, also Vergünstigung zählt. Verpflegung ausserhalb, z.B. auf Erst-/Fachschaftsfahrten (z.B. auf eine Hütte) können als Mehraufwand bezahlt werden.
Begründungen nicht einfach akzeptieren, sondern argumentieren: Zahlungen begründen: mit Aufgaben laut Landeshochschulgesetz: Vernetzung, fachliche soziale und insbesondere kulturelle Belange der Studierendenschaft (Prüfen!)