KIF435:Ideensammlung zur kreativen Nutzung von VS-Geldern: Unterschied zwischen den Versionen

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Partys (oder zumindest Alkohol) können über Spenden gegenfinanziert werden. -> Es kann Verluste geben
Partys (oder zumindest Alkohol) können über Spenden gegenfinanziert werden. -> Es kann Verluste geben
ACHTUNG: Bei Partys prüfen ob Mehrwertsteuer abgeführt werden muss.
ACHTUNG: Bei Partys prüfen ob Mehrwertsteuer abgeführt werden muss.
(Ersti-)Infoheft durch VS finanzieren -> Werbung einbauen -> Sponsoringgelder können frei verwendet werden
(Ersti-)Infoheft durch VS finanzieren -> Werbung einbauen -> Sponsoringgelder können frei verwendet werden
An der Hochschule kann Verpflegung (häufig?) nicht von VS bezahlt werden, da dies als Ersatzleistung, also Vergünstigung zählt.
An der Hochschule kann Verpflegung (häufig?) nicht von VS bezahlt werden, da dies als Ersatzleistung, also Vergünstigung zählt.
Verpflegung ausserhalb, z.B. auf Erst-/Fachschaftsfahrten (z.B. auf eine Hütte) können als Mehraufwand bezahlt werden.
Verpflegung ausserhalb, z.B. auf Erst-/Fachschaftsfahrten (z.B. auf eine Hütte) können als Mehraufwand bezahlt werden.
Begründungen nicht einfach akzeptieren, sondern argumentieren:
Zahlungen begründen: mit Aufgaben laut Landeshochschulgesetz: Vernetzung, fachliche soziale und insbesondere kulturelle Belange der Studierendenschaft (Prüfen!)

Version vom 14. November 2015, 21:31 Uhr

Finanzleitfaden für Fachschaften der Universität Potsdam Finanzleitfaden für Fachschaften der HU Berlin


Partys (oder zumindest Alkohol) können über Spenden gegenfinanziert werden. -> Es kann Verluste geben

ACHTUNG: Bei Partys prüfen ob Mehrwertsteuer abgeführt werden muss.

(Ersti-)Infoheft durch VS finanzieren -> Werbung einbauen -> Sponsoringgelder können frei verwendet werden

An der Hochschule kann Verpflegung (häufig?) nicht von VS bezahlt werden, da dies als Ersatzleistung, also Vergünstigung zählt. Verpflegung ausserhalb, z.B. auf Erst-/Fachschaftsfahrten (z.B. auf eine Hütte) können als Mehraufwand bezahlt werden.

Begründungen nicht einfach akzeptieren, sondern argumentieren: Zahlungen begründen: mit Aufgaben laut Landeshochschulgesetz: Vernetzung, fachliche soziale und insbesondere kulturelle Belange der Studierendenschaft (Prüfen!)