KIF420:Ärztliche Atteste zur Prüfungsunfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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==Dokumente==
 
[http://www.cs.uni-magdeburg.de/inf_media/downloads/studium/pruefungsorganisation/formulare/attest.pdf Eingesetztes ärztliches Attest an der Uni Magdeburg]
 
 
 
 
=== Situation in Magdeburg ===
* Einführung des Attestes mit Angabe von Symptomen [1] seit 01.01.2014
* Laut Prüfungsordnung muss die Prüfungsunfähigkeit vom Prüfungsausschuss festgestellt werden. Daraus wird gedeutet, dass Prüfungsunfähigkeit ungleich Arbeitunfähigkeit ist.
* Mit der Aufforderung so ein Formular auszufüllen entbindet ein Patient den Arzt von der Ärztlichen Schweigepflicht. Der Patient reicht seine Diagnose weiter und nicht der Arzt dadurch ist die Ärztliche Schweigepflicht nicht tangiert.
* Es gab einen Arzt der sich das Dokument nicht gefallen lassen hat und stattdessen den Brief [2] an den Prüfungsausschuss geschickt hat. Nach Aussage des Prüfungsausschusses muss der Studierende sich in so einen Fall einen anderen Arzt suchen.
* Außerdem wurde von Studierenden der Landesdatenschutzbeauftragte Sachsen Anhalts und die Landesärztekammer zum Thema Atteste in Magdeburg angeschrieben und haben Feedback erhalten.
 
 
====Dokumente====
[1] [http://www.cs.uni-magdeburg.de/inf_media/downloads/studium/pruefungsorganisation/formulare/attest.pdf Eingesetztes ärztliches Attest an der Uni Magdeburg]
[2] [http://wiki.stura-md.de/images/5/53/%C3%84rtzliches_Schreiben_Datenschutzbedenken.pdf Zurückweisung des Attestes durch einen Arzt]
[3] [http://wiki.stura-md.de/images/3/34/Stellungnahme_Datenschutzbeauftragter_FWWAttest.pdf Stellungsnahme des Landesdatenschutzbeauftragten Sachsen-Anhalt]
[4] [http://wiki.stura-md.de/images/c/c6/Antwort_Landes%C3%A4rztekammer_mit_Anhang_geschw%C3%A4rzt.pdf Stellungnahme der Landesärztekammer Sachsen-Anhalt]

Version vom 29. Mai 2014, 16:12 Uhr

Ärztliche Atteste zur Prüfungsunfähigkeit

Situation in Magdeburg

  • Einführung des Attestes mit Angabe von Symptomen [1] seit 01.01.2014
  • Laut Prüfungsordnung muss die Prüfungsunfähigkeit vom Prüfungsausschuss festgestellt werden. Daraus wird gedeutet, dass Prüfungsunfähigkeit ungleich Arbeitunfähigkeit ist.
  • Mit der Aufforderung so ein Formular auszufüllen entbindet ein Patient den Arzt von der Ärztlichen Schweigepflicht. Der Patient reicht seine Diagnose weiter und nicht der Arzt dadurch ist die Ärztliche Schweigepflicht nicht tangiert.
  • Es gab einen Arzt der sich das Dokument nicht gefallen lassen hat und stattdessen den Brief [2] an den Prüfungsausschuss geschickt hat. Nach Aussage des Prüfungsausschusses muss der Studierende sich in so einen Fall einen anderen Arzt suchen.
  • Außerdem wurde von Studierenden der Landesdatenschutzbeauftragte Sachsen Anhalts und die Landesärztekammer zum Thema Atteste in Magdeburg angeschrieben und haben Feedback erhalten.


Dokumente

[1] Eingesetztes ärztliches Attest an der Uni Magdeburg [2] Zurückweisung des Attestes durch einen Arzt [3] Stellungsnahme des Landesdatenschutzbeauftragten Sachsen-Anhalt [4] Stellungnahme der Landesärztekammer Sachsen-Anhalt