KIF445:Resolutionen/Deutschlandstipendium: Unterschied zwischen den Versionen

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== Resolution ==
=== Resolution ===


Die {{KIF|44,5}} fordert, dass die Vergabeprozesse von leistungsbezogenen Stipendien wie z.B. dem Deutschlandstipendium transparent und jeweils bundesweit vergleichbar sein sollen.
Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert von den Hochschulen, dass die Vergabekriterien des Deutschlandstipendiums transparent und bundesweit vergleichbar sein sollen.


Eine erstrebenswerte Vorgehensweise zur Auswahl von zu fördernden Studierenden zeichnet sich durch die folgenden Punkte aus:
Eine erstrebenswerte Vorgehensweise zur Auswahl von zu fördernden Studierenden zeichnet sich durch die folgenden Punkte aus:


# Alle von der Kommission verwendeten Auswahlkriterien werden in einer gewichteten Liste definiert, welche öffentlich einsehbar ist.
* Es gibt eine feste Liste weicher Vergabekriterien¹. Diese hat eine definierte Gewichtung.
# Es wird offengelegt, wie viele Stipendien voraussichtlich vergeben werden können.<ref>Hierzu kann beispielsweise die Anzahl im letzten Zeitraum vergebener Stipendien veröffentlicht werden.</ref>
* Diese Kriterienliste und die Gewichtung ist öffentlich einsehbar.
# Der generelle Ablauf des Entscheidungsprozesses und der beteiligten Gremien ist transparent.
* Es wird offengelegt, wie viele Stipendien voraussichtlich vergeben werden können.²
# Die strukturelle Zusammensetzung des oder der Vergabegremien ist öffentlich einsehbar.
* Der generelle Ablauf des Entscheidungsprozesses und der beteiligten Gremien ist transparent.
# Alle Kommissionsmitglieder können die Bewerbungsunterlagen vor der Entscheidung  einsehen.
* Die strukturelle Zusammensetzung des oder der Vergabegremien ist öffentlich einsehbar.
# Ein Verteilungsschlüssel der zu vergebenden Stipendien darf nicht dafür sorgen, dass bestimmte Studierende aufgrund ihres Studiengangs (o.Ä.) generell keine Chance auf eine Zusage haben.<ref>Werden beispielsweise 10 Stipendien an Informatikstudierende vergeben, und diese sollen über einen Verteilungsschlüssel auf mehrere spezialisierte Studiengänge aufgeteilt werden, wobei ein Studiengang im Vergleich sehr wenig Studierende hat, so sollen Studierende dieses Studiengangs trotzdem zumindest prinzipiell die Möglichkeit auf eine Förderung erhalten. Dazu könnten zum Beispiel mehrere kleine Studiengänge in einem gemeinsamen Vergabetopf zusammengefasst werden.</ref>
* Alle Kommissionsmitglieder können die Bewerbungsunterlagen vor der Entscheidung  einsehen.
# Benötigte Unterlagen sollen von Bewerber*innen idealerweise erst angefordert werden, wenn klar ist, dass sie nicht aufgrund harter Kriterien wie ihrem Notendurchschnitt ohnehin keine Aussicht auf Erfolg haben.
* Ein Verteilungsschlüssel der zu vergebenden Stipendien darf nicht dafür sorgen, dass bestimmte Studierende aufgrund ihres Studiengangs (o.Ä.) generell keine Chance auf eine Zusage haben.³
# Im Bewerbungsprozess soll klar gekennzeichnet sein, welche Unterlagen hilfreich sind oder sein können, und welche Dokumente besser weggelassen werden.
* Benötigte Unterlagen sollen von Bewerber*innen idealerweise erst angefordert werden, wenn klar ist, dass sie nicht aufgrund harter Kriterien wie ihrem Notendurchschnitt ohnehin keine Aussicht auf Erfolg haben.
# Die Bewerbungsdokumente werden der Auswahlkommission digital vorgelegt.
* Im Bewerbungsprozess soll klar gekennzeichnet sein, welche Unterlagen hilfreich sind oder sein können, und welche Dokumente besser weggelassen werden.
# Alle Studienanfänger*innen müssen im Hinblick auf die Bewerbungszeiträume die gleiche Chance haben wie eingeschriebene Studierende.
* Die Bewerbungsdokumente werden der Auswahlkommission digital vorgelegt.
# Die Entscheidung der Kommission soll Bewerber*innen zeitnah, vor Beginn des Förderungszeitraumes, mitgeteilt werden.
* (RAK: Alle müssen die gleichen Chancen haben in Hinblick auf die Bewerbungszeiträume) Jede*r Studienanfänger*in soll im Hinblick auf die Bewerbungszeiträume die gleiche Chance haben wie eingeschriebene Studierende.
# Ein Stipendium mit einer Förderungsdauer von mehr als einem Semester soll auch für nur ein Semester vergeben werden können, sodass Studierende mit zur Vergabeperiode versetztem Regelstudienverlauf nicht ausgeschlossen werden.<ref>Studierende mit einer Regelstudiendauer von 7 Semestern können beispielsweise bei einer Vergabeperiode von einem Jahr nicht für ihr letztes Semester gefördert werden, weil dann ein Semester der Förderung außerhalb der Regelstudienzeit läge. Ähnliches gilt für Studierende mit einer Regelstudiendauer von 6 Semestern, falls sie im Sommersemester mit ihrem Studium beginnen, die Stipendien aber im Wintersemester vergeben werden.</ref>
* Die Entscheidung der Kommission soll Bewerber*innen zeitnah, vor Beginn des Förderungszeitraumes, mitgeteilt werden.
# Ablehnungen müssen eine Begründung enthalten
* Ein Deutschlandstipendium soll auch für nur ein Semester vergeben werden können, sodass Studierende mit zur Vergabeperiode versetztem Regelstudienverlauf nicht ausgeschlossen werden.


== Referenzen ==
Durch die Forderung der genannten Kriterien für den Auswahlprozess spricht sich die 44,5. Konferenz der Informatikfachschaften explizit weder für, noch gegen, das Konzept des Deutschlandstipendiums an sich aus.
<references />


== Literatur ==
 
¹: Beispiele für weiche Vergabekriterien sind soziales Engagement, familiäre Situation oder auch Geschlecht.
 
²: Hierzu kann beispielsweise die Anzahl im letzten Zeitraum vergebener Stipendien veröffentlicht werden.
 
³: Werden beispielsweise 10 Stipendien an Informatikstudierende vergeben, und diese sollen über einen Verteilungsschlüssel auf mehrere spezialisierte Studiengänge aufgeteilt werden, wobei ein Studiengang im Vergleich sehr wenig Studierende hat, so sollen Studierende dieses Studiengangs trotzdem zumindest prinzipiell die Möglichkeit auf ein Deutschlandstipendium erhalten. Dazu könnten zum Beispiel mehrere kleine Studiengänge in einem gemeinsamen Vergabetopf zusammengefasst werden.
 
⁴: Studierende mit einer Regelstudiendauer von 7 Semestern können beispielsweise bei einer Vergabeperiode von einem Jahr nicht für ihr letztes Semester gefördert werden, weil dann ein Semester der Förderung außerhalb der Regelstudienzeit läge. Ähnliches gilt für Studierende mit einer Regelstudiendauer von 6 Semestern, falls sie im Sommersemester mit ihrem Studium beginnen, die Deutschlandstipendien aber im Wintersemester vergeben werden.
 
=== Literatur ===


* Verordnung zum DLS http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stipgdv/gesamt.pdf
* Verordnung zum DLS http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stipgdv/gesamt.pdf
* StipG http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stipg/gesamt.pdf
* StipG http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stipg/gesamt.pdf

Version vom 6. November 2016, 05:10 Uhr

Diese Resolution ist aus dem AK Deutschlandstipendium auf der KIF 44,5 entstanden. Fragen bitte an johnny.

Resolution

Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert von den Hochschulen, dass die Vergabekriterien des Deutschlandstipendiums transparent und bundesweit vergleichbar sein sollen.

Eine erstrebenswerte Vorgehensweise zur Auswahl von zu fördernden Studierenden zeichnet sich durch die folgenden Punkte aus:

  • Es gibt eine feste Liste weicher Vergabekriterien¹. Diese hat eine definierte Gewichtung.
  • Diese Kriterienliste und die Gewichtung ist öffentlich einsehbar.
  • Es wird offengelegt, wie viele Stipendien voraussichtlich vergeben werden können.²
  • Der generelle Ablauf des Entscheidungsprozesses und der beteiligten Gremien ist transparent.
  • Die strukturelle Zusammensetzung des oder der Vergabegremien ist öffentlich einsehbar.
  • Alle Kommissionsmitglieder können die Bewerbungsunterlagen vor der Entscheidung einsehen.
  • Ein Verteilungsschlüssel der zu vergebenden Stipendien darf nicht dafür sorgen, dass bestimmte Studierende aufgrund ihres Studiengangs (o.Ä.) generell keine Chance auf eine Zusage haben.³
  • Benötigte Unterlagen sollen von Bewerber*innen idealerweise erst angefordert werden, wenn klar ist, dass sie nicht aufgrund harter Kriterien wie ihrem Notendurchschnitt ohnehin keine Aussicht auf Erfolg haben.
  • Im Bewerbungsprozess soll klar gekennzeichnet sein, welche Unterlagen hilfreich sind oder sein können, und welche Dokumente besser weggelassen werden.
  • Die Bewerbungsdokumente werden der Auswahlkommission digital vorgelegt.
  • (RAK: Alle müssen die gleichen Chancen haben in Hinblick auf die Bewerbungszeiträume) Jede*r Studienanfänger*in soll im Hinblick auf die Bewerbungszeiträume die gleiche Chance haben wie eingeschriebene Studierende.
  • Die Entscheidung der Kommission soll Bewerber*innen zeitnah, vor Beginn des Förderungszeitraumes, mitgeteilt werden.
  • Ein Deutschlandstipendium soll auch für nur ein Semester vergeben werden können, sodass Studierende mit zur Vergabeperiode versetztem Regelstudienverlauf nicht ausgeschlossen werden.⁴

Durch die Forderung der genannten Kriterien für den Auswahlprozess spricht sich die 44,5. Konferenz der Informatikfachschaften explizit weder für, noch gegen, das Konzept des Deutschlandstipendiums an sich aus.


¹: Beispiele für weiche Vergabekriterien sind soziales Engagement, familiäre Situation oder auch Geschlecht.

²: Hierzu kann beispielsweise die Anzahl im letzten Zeitraum vergebener Stipendien veröffentlicht werden.

³: Werden beispielsweise 10 Stipendien an Informatikstudierende vergeben, und diese sollen über einen Verteilungsschlüssel auf mehrere spezialisierte Studiengänge aufgeteilt werden, wobei ein Studiengang im Vergleich sehr wenig Studierende hat, so sollen Studierende dieses Studiengangs trotzdem zumindest prinzipiell die Möglichkeit auf ein Deutschlandstipendium erhalten. Dazu könnten zum Beispiel mehrere kleine Studiengänge in einem gemeinsamen Vergabetopf zusammengefasst werden.

⁴: Studierende mit einer Regelstudiendauer von 7 Semestern können beispielsweise bei einer Vergabeperiode von einem Jahr nicht für ihr letztes Semester gefördert werden, weil dann ein Semester der Förderung außerhalb der Regelstudienzeit läge. Ähnliches gilt für Studierende mit einer Regelstudiendauer von 6 Semestern, falls sie im Sommersemester mit ihrem Studium beginnen, die Deutschlandstipendien aber im Wintersemester vergeben werden.

Literatur