KIF440:Rechtssicherheit im Studium: Unterschied zwischen den Versionen
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* Probleme | |||
** Kein Verlass auf Kulanzregelungen | |||
** Kein Verständnis gegegenüber eigener Rechtsinterpretation | |||
** Falsche Formulierungen und schlechte Verständlichkeit in Fachprüfungsordnungen | |||
** Einschränkungen durch Gewohnheitsrecht | |||
** Unklare Rechtsgrundlage von vorteilhaften Regelungen, fehlende Möglichkeit der Nachfrage | |||
** Problematik von Befürchtung der Angreifbarkeit nach privaten Beschwerden / Klagen | |||
* Prüfungsordnungen / Modulkatalog | |||
** Auslegungen | |||
** Grauzonen | |||
** Verstöße | |||
** Fachübergreifende Regelungen | |||
** Fachübergreifende Prüfungen | |||
*** a) Prüfungsordnung des eigenen Fachs => Studis verschiedener POs in der selben Prüfung | |||
*** b) Prüfungsordnung des fremden Fachs => schlechte Information der Studis | |||
** welche Prüfungsordnun(sversion) | |||
*** a) Änderungssatzungen | |||
*** b) neue Prüfungsordnungen | |||
** Veränderbarkeit des Modulhandbuch | |||
** Überschneidungen von Pflichtprüfungen | |||
*** Kommt bei Nachholprüfungen gelegentlich fest, bisher keine Terminkollisionen oder Möglichkeit zum Klausurrücktritt | |||
*** Überschneidung von Pflichtvorlesungen kommt vor | |||
** Anpassung Prüfungsordnungen an die Software | |||
*** Notenberechnungsverfahren | |||
*** Anpassung an vorgegebene ECTS-Stückelung durch Zusammenfassung | |||
** Verjährungsparagraph | |||
*** eher unüblich | |||
** Widersprüche zwischen allgemeinen Rahmenprüfungsordnungen und fachspezifischen Prüfungsordnungen | |||
*** nur in Einzelfällen | |||
* Lösungsmöglichkeiten | |||
** Rechtsabteilung | |||
** Gespräch mit Prof, Studienkommission, Studiendekan, Dekan | |||
** Neuregelung in Gremien (Gremien ohne Studis üblicherweise nur in der Verwaltung und im Prüfungsausschuss) | |||
** Klagefinanzierung durch (verfasste) Studierendenvertretung | |||
** Absichtsreklärungen zu Prüfungsordnungen (bis jetzt noch nirgendwo bekannt vorhanden) | |||
** Schriftlicher Widerspruch | |||
** Bei Klausuren: Kopien an manchen Universiäten zulässig | |||
** Kontakt von Studieren mit der allgemeinen anstelle der fachspezifischen Studierendenberatung | |||
* Umgang mit Prüfungsordnungen | |||
** Bekanntheit des Inhalts | |||
*** Oft Unbekannt, insb. wenn Studium alleine anhand von Musterstudienplan / Modulkatalog möglich | |||
*** Gut, wenn alle Anfragen direkt mit Verweis auf die Regelung beantwortet werden. | |||
** Verständnis bei Studierenden | |||
*** Gute bis schlechte Erklärung von Begrifflichkeiten | |||
*** Juristische Begriffsverwendung oft unklar | |||
** Veröffentlichung von aktuellem Stand und Änderungen | |||
*** online als PDF, meist nicht offiziell rechtsgültig | |||
*** gedruckte Variante: nur als Präsenzexemplar | |||
* Positivbeispiel gut lesbarer FPO: | |||
** Uni Bonn |
Aktuelle Version vom 5. Mai 2016, 17:57 Uhr
AK Rechtssicherheit im Studium[Bearbeiten]
- Probleme
- Kein Verlass auf Kulanzregelungen
- Kein Verständnis gegegenüber eigener Rechtsinterpretation
- Falsche Formulierungen und schlechte Verständlichkeit in Fachprüfungsordnungen
- Einschränkungen durch Gewohnheitsrecht
- Unklare Rechtsgrundlage von vorteilhaften Regelungen, fehlende Möglichkeit der Nachfrage
- Problematik von Befürchtung der Angreifbarkeit nach privaten Beschwerden / Klagen
- Prüfungsordnungen / Modulkatalog
- Auslegungen
- Grauzonen
- Verstöße
- Fachübergreifende Regelungen
- Fachübergreifende Prüfungen
- a) Prüfungsordnung des eigenen Fachs => Studis verschiedener POs in der selben Prüfung
- b) Prüfungsordnung des fremden Fachs => schlechte Information der Studis
- welche Prüfungsordnun(sversion)
- a) Änderungssatzungen
- b) neue Prüfungsordnungen
- Veränderbarkeit des Modulhandbuch
- Überschneidungen von Pflichtprüfungen
- Kommt bei Nachholprüfungen gelegentlich fest, bisher keine Terminkollisionen oder Möglichkeit zum Klausurrücktritt
- Überschneidung von Pflichtvorlesungen kommt vor
- Anpassung Prüfungsordnungen an die Software
- Notenberechnungsverfahren
- Anpassung an vorgegebene ECTS-Stückelung durch Zusammenfassung
- Verjährungsparagraph
- eher unüblich
- Widersprüche zwischen allgemeinen Rahmenprüfungsordnungen und fachspezifischen Prüfungsordnungen
- nur in Einzelfällen
- Lösungsmöglichkeiten
- Rechtsabteilung
- Gespräch mit Prof, Studienkommission, Studiendekan, Dekan
- Neuregelung in Gremien (Gremien ohne Studis üblicherweise nur in der Verwaltung und im Prüfungsausschuss)
- Klagefinanzierung durch (verfasste) Studierendenvertretung
- Absichtsreklärungen zu Prüfungsordnungen (bis jetzt noch nirgendwo bekannt vorhanden)
- Schriftlicher Widerspruch
- Bei Klausuren: Kopien an manchen Universiäten zulässig
- Kontakt von Studieren mit der allgemeinen anstelle der fachspezifischen Studierendenberatung
- Umgang mit Prüfungsordnungen
- Bekanntheit des Inhalts
- Oft Unbekannt, insb. wenn Studium alleine anhand von Musterstudienplan / Modulkatalog möglich
- Gut, wenn alle Anfragen direkt mit Verweis auf die Regelung beantwortet werden.
- Verständnis bei Studierenden
- Gute bis schlechte Erklärung von Begrifflichkeiten
- Juristische Begriffsverwendung oft unklar
- Veröffentlichung von aktuellem Stand und Änderungen
- online als PDF, meist nicht offiziell rechtsgültig
- gedruckte Variante: nur als Präsenzexemplar
- Bekanntheit des Inhalts
- Positivbeispiel gut lesbarer FPO:
- Uni Bonn