KIF435:Ideensammlung zur kreativen Nutzung von VS-Geldern: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://www.refrat.de/docs/finanzen/Finanzleitfaden_Fachschaften_131002.pdf Finanzleitfaden für Fachschaften der HU Berlin]
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TODO: [*] prüfen, ob alles so stimmt
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Partys (oder zumindest Alkohol) können über Spenden gegenfinanziert werden. -> Es kann Verluste geben
Partys (oder zumindest Alkohol) können über Spenden gegenfinanziert werden. -> Es kann Verluste geben
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"Wir dürfen autonom über unser Geld entscheiden" ACHTUNG: Alle 5-10 Jahre (?) kann der Landesrechnungshof kontrollieren, die Nachfolger können also für Handeln der Vorgänger haften(?)
"Wir dürfen autonom über unser Geld entscheiden" ACHTUNG: Alle 5-10 Jahre (?) kann der Landesrechnungshof kontrollieren, die Nachfolger können also für Handeln der Vorgänger haften(?)
In Baden-Württemberg muss die Verfasste Studierendenschaft sich selbst eine Innenrevision anstellen und bezahlen.
Man sollte sich Regeln, was gezahlt wird und was nicht, schriftlich geben.
Material, wie Bühnen, Technik, Pavillions kann meist mit weniger Problemen von VS-Geld bezahlt werden.
Versicherungen abschliessen! Sinnvoll z.B. gegen Einbrüche ACHTUNG: Prüfen, welche Versicherungen man haben muss und welche man gar nicht haben darf (z.B. Vollkasko)

Version vom 14. November 2015, 22:17 Uhr

Finanzleitfaden für Fachschaften der Universität Potsdam Finanzleitfaden für Fachschaften der HU Berlin

TODO: [*] prüfen, ob alles so stimmt [*] Gliedern

Partys (oder zumindest Alkohol) können über Spenden gegenfinanziert werden. -> Es kann Verluste geben

ACHTUNG: Bei Partys prüfen ob Mehrwertsteuer abgeführt werden muss.

(Ersti-)Infoheft durch VS finanzieren -> Werbung einbauen -> Sponsoringgelder können frei verwendet werden

An der Hochschule kann Verpflegung (häufig?) nicht von VS bezahlt werden, da dies als Ersatzleistung, also Vergünstigung zählt. Verpflegung ausserhalb, z.B. auf Erst-/Fachschaftsfahrten (z.B. auf eine Hütte) können als Mehraufwand bezahlt werden.

Begründungen nicht einfach akzeptieren, sondern argumentieren: Zahlungen begründen: mit Aufgaben laut Landeshochschulgesetz: Vernetzung, fachliche soziale und insbesondere kulturelle Belange der Studierendenschaft (Prüfen!)

Ideen: [*] "Rahmenprogramm" (Tischdecken, etc.) wird gekauft. Rechnung nennt nicht genau, was dies beinhaltet. [*] Organisation/Helfer outsourcen an Fachschaftler, welche das Geld der FS spenden. PROBLEM: Möglicherweise ist Vergleichsangebot notwendig ab x€; Einnahmen müssen u.U. versteuert werden; Finanzamt verlangt (hohe) Pauschalen für z.B. O-Phasen-Tutoren [*] Aufteilung einer Veranstaltung zwischen VS und Verein schwierig, deshalb: Verein tritt als Dienstleister auf

"Wir dürfen autonom über unser Geld entscheiden" ACHTUNG: Alle 5-10 Jahre (?) kann der Landesrechnungshof kontrollieren, die Nachfolger können also für Handeln der Vorgänger haften(?)

In Baden-Württemberg muss die Verfasste Studierendenschaft sich selbst eine Innenrevision anstellen und bezahlen.

Man sollte sich Regeln, was gezahlt wird und was nicht, schriftlich geben.

Material, wie Bühnen, Technik, Pavillions kann meist mit weniger Problemen von VS-Geld bezahlt werden.

Versicherungen abschliessen! Sinnvoll z.B. gegen Einbrüche ACHTUNG: Prüfen, welche Versicherungen man haben muss und welche man gar nicht haben darf (z.B. Vollkasko)