KIF460:Resolutionen/Unisextoiletten: Unterschied zwischen den Versionen
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Die {{KIF|46,0}} fordert alle Hochschulen auf, eine hinreichende Anzahl von Unisextoiletten in akzeptabler Reichweite zu den Arbeitsbereichen der Studierenden zu schaffen. | Die {{KIF|46,0}} fordert alle Hochschulen auf, eine hinreichende Anzahl von Unisextoiletten in akzeptabler Reichweite zu den Arbeitsbereichen der Studierenden zu schaffen. | ||
=== Diskussion === | |||
* Missverständnis Unisex-toiletten / Uni-sextoiletten? | * Missverständnis Unisex-toiletten / Uni-sextoiletten? | ||
* Was bedeutet "hinreichend"? Die Anzahl an binären Toiletten ist so dimensioniert dass sie ausreichend ist für die vorgesehene Anzahl an Personen. Damit wäre hinreicht bei weiteren Unisextoiletten mit 0 zu sehen? | * Was bedeutet "hinreichend"? Die Anzahl an binären Toiletten ist so dimensioniert dass sie ausreichend ist für die vorgesehene Anzahl an Personen. Damit wäre hinreicht bei weiteren Unisextoiletten mit 0 zu sehen? | ||
* Was ist akzeptable Reichweite? Ist dies gesetzlich geregelt? | * Was ist akzeptable Reichweite? Ist dies gesetzlich geregelt? | ||
* Warum nicht die barrierefreien Toiletten? | * Warum nicht die barrierefreien Toiletten? | ||
== Update AK == | |||
Die {{KIF|46,0}} fordert, bei Gebäudeneubauten und, sofern möglich, Umbauten, Toiletten so einzurichten, dass eine hinreichende Anzahl von sowohl Unisex- als auch binären Toiletten vorhanden ist (angelehnt an ASR A4.1 und ASR V3a.2).[1] | |||
[1] "Angelehnt" bedeutet insbesondere folgendes zu berücksichtigen: | |||
* Nach [https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A4-1.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ASR A4.1 Nr. 5.2], soll der Spielraum zwischen hoher und niedriger Gleichzeitigkeit der Nutzung, zu Gunsten von Unisextoiltetten ausgereizt werden, wobei für die Berechnungsgrundlage angenommen werden soll, dass Studierende wie Beschäftigte gezählt werden. | |||
* Angelehnt an ASR A4.1 soll eine Unisextoilette die Anforderungen nach ASR A4.1 für männliche und weibliche Menschen erfüllen. | |||
* ASR A4.1 Nr. 5.2 Abs. 1 Satz 2 "Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100m nicht überschreiten" | |||
* Angelehnt an [https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-V3a-2.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ASR V3a.2] sollen davon unberührt Toiletten barrierefrei gestaltet werden | |||
== Ergebnis == | |||
'''Resolution zurückgezogen''' |
Aktuelle Version vom 13. Mai 2018, 10:04 Uhr
Die KIF460 fordert alle Hochschulen auf, eine hinreichende Anzahl von Unisextoiletten in akzeptabler Reichweite zu den Arbeitsbereichen der Studierenden zu schaffen. Hierfür sollen nicht die barrierefreien Toiletten verwendet werden. Dies schließt die Existenz von binären Toiletten nicht aus.
Poliert[Bearbeiten]
Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert alle Hochschulen auf, eine hinreichende Anzahl von Unisextoiletten in akzeptabler Reichweite zu den Arbeitsbereichen der Studierenden zu schaffen.
Diskussion[Bearbeiten]
- Missverständnis Unisex-toiletten / Uni-sextoiletten?
- Was bedeutet "hinreichend"? Die Anzahl an binären Toiletten ist so dimensioniert dass sie ausreichend ist für die vorgesehene Anzahl an Personen. Damit wäre hinreicht bei weiteren Unisextoiletten mit 0 zu sehen?
- Was ist akzeptable Reichweite? Ist dies gesetzlich geregelt?
- Warum nicht die barrierefreien Toiletten?
Update AK[Bearbeiten]
Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, bei Gebäudeneubauten und, sofern möglich, Umbauten, Toiletten so einzurichten, dass eine hinreichende Anzahl von sowohl Unisex- als auch binären Toiletten vorhanden ist (angelehnt an ASR A4.1 und ASR V3a.2).[1]
[1] "Angelehnt" bedeutet insbesondere folgendes zu berücksichtigen:
- Nach ASR A4.1 Nr. 5.2, soll der Spielraum zwischen hoher und niedriger Gleichzeitigkeit der Nutzung, zu Gunsten von Unisextoiltetten ausgereizt werden, wobei für die Berechnungsgrundlage angenommen werden soll, dass Studierende wie Beschäftigte gezählt werden.
- Angelehnt an ASR A4.1 soll eine Unisextoilette die Anforderungen nach ASR A4.1 für männliche und weibliche Menschen erfüllen.
- ASR A4.1 Nr. 5.2 Abs. 1 Satz 2 "Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100m nicht überschreiten"
- Angelehnt an ASR V3a.2 sollen davon unberührt Toiletten barrierefrei gestaltet werden
Ergebnis[Bearbeiten]
Resolution zurückgezogen