KIF420:Resolutionen/Prüfungsunfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. | Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen sowie medizinisches Fachpersonal von der Schweigepflicht zu entbinden. | ||
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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts welches sich mit den Anforderungen zur Prüfungsunfähigkeit auseinandersetzt: [http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=120304B6B2.04.0 http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=120304B6B2.04.0]. Das Urteil ist an vielen Hochschulen die Grundlage für die kritiserte Praxis. | |||
[[Kategorie:Resolution]] |
Aktuelle Version vom 2. Juni 2014, 14:00 Uhr
Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen sowie medizinisches Fachpersonal von der Schweigepflicht zu entbinden.
Im Konsens beschlossen
Argumente sowie Ergebnisse des zugehörigen AK
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts welches sich mit den Anforderungen zur Prüfungsunfähigkeit auseinandersetzt: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=120304B6B2.04.0. Das Urteil ist an vielen Hochschulen die Grundlage für die kritiserte Praxis.