Bearbeiten von „KIF515:Resolutionen/Teilzeitstudium“
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Ein Positivbeispiel ist das Hessische Hochschulgesetz, welches laut § 19 HessHG die Hochschulen dazu anhält "[...] soweit möglich, ihre Studiengänge so [zu] organisieren, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können (informelles Teilzeitstudium)." [https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HSchulGHE2022pP19] | Ein Positivbeispiel ist das Hessische Hochschulgesetz, welches laut § 19 HessHG die Hochschulen dazu anhält "[...] soweit möglich, ihre Studiengänge so [zu] organisieren, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können (informelles Teilzeitstudium)." [https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HSchulGHE2022pP19] | ||
Die Hochschulen dürfen die Regelstudienzeit ihrer Studiengänge im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen eigenständig festlegen. Dies gilt auch für ein Teilzeitstudium. Für die Hochschulen wäre dieses vorteilhaft, da | Die Hochschulen dürfen die Regelstudienzeit ihrer Studiengänge im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen eigenständig festlegen. Dies gilt auch für ein Teilzeitstudium. Für die Hochschulen wäre dieses vorteilhaft, da Sie die Studenten, welche für ihr Studium auch implizit länger brauchen, in ihre Zielvereinbarung gegenüber dem Land Hessen einbringen können. In diesen wird u.A. festgelegt, welche Absolventenquote in welchem Zeitraum erfüllt werden soll um eine weitere oder höhere Finanzierung zu rechtfertigen. Werden informelle Teilzeitstudierende stattdessen explizit behandelt, würden diese keinen negativen Einfluss mehr auf die entsprechenden Kennzahlen haben und die Hochschule kann die festgelegten Ziele somit einfacher erreichen. | ||
Die Technische Universität Darmstadt hat beispielsweise im Rahmen des HessHG viele verschiedene Möglichkeiten eingeräumt | Die Technische Universität Darmstadt hat beispielsweise im Rahmen des HessHG viele verschiedene Möglichkeiten eingeräumt um mit einer entsprechenden Begründung ein Teilzeitstudium beantragen zu können. [https://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/teilzeitstudium/ueberblick/teilzeitstudium_kurz_gefasst/infos_1.de.jsp][https://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/teilzeitstudium/antrag/antrag_1/index.de.jsp] [https://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/teilzeitstudium/studiengaenge/index.de.jsp] | ||
Dies zeigt, dass es durchaus möglich ist | Dies zeigt, dass es durchaus möglich ist ein Teilzeitstudium sinnvoll zu integrieren. In Bundesländern, welche keine Gesetzesgrundlage ähnlich § 19 HessHG geschaffen haben, wäre dies Voraussetzung um auch den dortigen Hochschulen die Umsetzung zu ermöglichen. |