Bearbeiten von „KIF460:Resolutionen/Unisextoiletten“
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* ASR A4.1 Nr. 5.2 Abs. 1 Satz 2 "Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100m nicht überschreiten" | * ASR A4.1 Nr. 5.2 Abs. 1 Satz 2 "Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100m nicht überschreiten" | ||
* Angelehnt an [https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-V3a-2.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ASR V3a.2] sollen davon unberührt Toiletten barrierefrei gestaltet werden | * Angelehnt an [https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-V3a-2.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ASR V3a.2] sollen davon unberührt Toiletten barrierefrei gestaltet werden | ||