Bearbeiten von „KIF460:Resolutionen/Digitale Wahlen Duisburg“
Aus KIF
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die {{KIF|46,0}} kritisiert das an der Universität Duisburg-Essen geplante digitale Wahlsystem. | Die {{KIF|46,0}} kritisiert das an der Universität Duisburg-Essen geplante digitale Wahlsystem. | ||
Zeile 11: | Zeile 10: | ||
* Es wurde nicht ausreichend evaluiert, inwiefern die Weitergabe von Daten an externe Stellen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung notwendig ist. | * Es wurde nicht ausreichend evaluiert, inwiefern die Weitergabe von Daten an externe Stellen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung notwendig ist. | ||
== | == Polituranmerkungen == | ||
* Desweiteren sehen wir bei der technischen Umsetzung nach unserem Wissensstand folgende eklatante Probleme: | |||
2. das "lokal angesiedelt" einfach weglassen | |||
3. statt "prüfbar" "transparent" | |||
== Politur == | |||
Die {{KIF|46,0}} kritisiert das an der Universität Duisburg-Essen geplante digitale Wahlsystem. | |||
Das geplante System entspricht insbesonderen in Hinsicht auf die Nachvollziehbarkeit und Geheimheit nicht den Ansprüchen an die Standards einer korrekten Wahl nach Artikel 38 Abschnitt 1 GG. | |||
Desweiteren sehen wir bei der technischen Umsetzung nach unserem Wissensstand folgende eklatante Probleme: | |||
* Der Zugang zum Wahlportal durch die Verwendung nutzergewählter Passwörter erfüllt die Anforderung, ein nachweislich sicherer Zugangsmechanismus zu sein, nicht. | |||
* Die verwendeten Systeme sind nicht für die Öffentlichkeit einsehbar und überprüfbar. Dies umfasst insbesondere Studierende sowie unabhängige Experten. | |||
* Es ist nicht transparent, ob übliche Standards unter anderem in den Bereichen Datenschutz und Datensparsamkeit eingehalten werden, insbesondere in Hinsicht auf die ab dem 25.05.2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung. | |||
* Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte sollte nicht notwendig sein. |