Bearbeiten von „KIF440:Resolutionsentwürfe/Nutzungsrecht Studienarbeiten“
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* | * für Studierende bei einem Interessensausgleich für die Nutzungsrechte von Arbeiten im Studium keine unangemessenen Nachteile entstehen | ||
* eine Abtretung keine Bedingung zur Durchführung bei Pflichtveranstaltungen ist | * eine Abtretung keine Bedingung zur Durchführung bei Pflichtveranstaltungen ist | ||
* die Nutzungsrechte während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht geändert werden | * die Nutzungsrechte während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht geändert werden |