KIF540:Resolutionen/Verwaltungskostenbeiträge
Die 54,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert alle Landesregierungen auf, keine Verwaltungskostenbeiträge von Studierenden zu erheben. Insbesondere kritisieren wir die jüngst eingeführten Verwaltungsgebühren des Landes Schleswig-Holstein, bei denen das Land trotz zusätzlicher Gebühren Leistungen reduziert und die Qualität der Lehre somit aktiv verschlechtert.[1]
Begründung[Bearbeiten]
Jedem Menschen sollte die Möglichkeit gegeben werden, einem Studium seiner Wahl (unentgeldlich) nachzugehen. Insbesondere wird dies durch Artikel 12 GG garantiert und lässt sich dem UN-Sozialpakt als Menschenrecht entnehmen.[2] 35 % aller bzw. 80 % der nicht bei den Eltern wohnenden Studierenden sind aktuell armutsgefährdet (im Vergleich: 14 % bei der Gesamtbevölkerung)[3]. Durch die aktuell teilweise stark steigenden Semesterbeiträge zusätzlich zu hohen und steigenden Wohnungs- und Essenskosten wird sich diese Statistik noch verschlechtern. In Schleswig-Holstein negieren allein diese neuen Verwaltungskosten beispielsweise die Erhöhung der BAFöG-Wohnkostenpauschale. Indem die Länder hier Kosten auf eine der sozial schwächsten Bevölkerungsgruppen abwälzen, tragen die Länder zu einem zunehmenden Verfall der Bildungsgerechtigkeit bei.
- ↑ https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/uni-kiel-besetzt-wegen-geldproblemen-keine-stellen-neu,stellenbesetzungssperre-100.html
- ↑ https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf
- ↑ https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/08/PD24_N044_62.html