KIF540:Resolutionen/Onlinewahlen
Die 54,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften positioniert sich gegen die Versuche, Onlinewahlen in weiteren politischen Bereichen zu etablieren.
Die Konferenz möchte die Risiken und negativen Erfahrungen bezüglich Onlinewahlen den Fraktionen und zuständigen Bundestagsabgeordneten in den verantwortlichen Ausschüssen mitteilen, um folgenschwere Fehlentscheidungen zu vermeiden. Konkret soll eine Legalisierung von digitalen Betriebsratswahlen, Personalratswahlen, Bürgerentscheiden, Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen verhindert werden.
Begründung[Bearbeiten]
Die 54,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften ist weiterhin der Meinung, dass eine Software für Onlinewahlen diverse Mindestkriterien erfüllen muss: Der Quellcode, das Kompilat und die Hardware des verwendeten Systems müssen jederzeit durch die Öffentlichkeit eingesehen und überprüft werden. Alle Schritte einer Wahl müssen der öffentlichen Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.[1] Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung von den Wahlberechtigten zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Das wurde ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht als ein Mindeststandard für digitale Bundestagswahlen festgelegt.[2]
Derzeit erfüllt kein Anbieter für Onlinewahlen diese Standards. Bezogen auf die Bestrebungen, Betriebsratswahlen zu digitalisieren, gibt es des Weiteren kritische Stimmen aufseiten der Gewerkschaften.[3]
- ↑ Weitere Ausführungen zu Mindeststandards bei Onlinewahlen: Resolution elektronische Wahlen der KIF 46,0, Resolution Wahlen während der Coronapandemie der KIF 49,0
- ↑ Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009
- ↑ Beitrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler Stiftung