KIF540:Hilfe, Exportkontrolle ein

Aus KIF

Ein Austausch über die Zustände und Erfahrungen an einzelnen Hochschulen im Bezug auf die Anwendung von Exportkontrolle-Regelungen fand statt.

Lage[Bearbeiten]

Allgemein[Bearbeiten]

  • Ausnahmetatbestände "allgemein Zugänglich" und "Grundlagenforschung" gilt **nicht** für Embargoverordnungen (nur für EU DualUse VO)
  • Zoll hat mal an einer Hochschule angeklopft
  • Lebensmittelpunkt als Ausnahme (Argumentationsgrundlage für Hochschule, um Ausnahmeregelungen zu begründen)
  • Bis jetzt keine Klagen, aber alleine ein Gerichtsverfahren ist sehr unangenehm
  • Argumentation: Wenn Studiengänge nicht weiter studierbar sind, **werden** Studis die HS verklagen

Uni Augsburg[Bearbeiten]

  • Rechtsabteilung hat Angst, möchte auf Nummer sicher gehen
  • Profs wissen die Nationalitäten nicht, müssen aber Leute ausschließen
  • Mitarbeiterverträge werden vermutlich nicht verlängert
  • alles ist "Dual Use" (insb. da es keine Zivilklausel gibt)
  • Wenn man dann Dinge vorsichtig auslegt, ist kein Studium studierbar
  • Institute und Dozierende haben theoretisch ein persönliches Risiko

Uni Bonn[Bearbeiten]

  • Wenn Lebensmittelpunkt in Deutschalnd fine, Sondergenehmigung
  • keine Infos über Mitarbeiter, vmtl. Ähnlich
  • V.a. bei Kooperationsveranstaltung mit Rechenzentrum
  • Uni hat sich nicht geäußert, nur "inoffiziell" über die Fachschaft
  • Haben viel Infos, da kann man vmtl. beim Informatik Institut nachfragen

TU Chemnitz[Bearbeiten]

  • Keine Kooperation mit spezifischen internationalen Unis (es gibt wohl eine Liste), auch bei Studis
  • Verwaltung hält sich sehr bedeckt

TU München[Bearbeiten]

  • haben das seit einem Jahr
  • steht in APSO
  • wurde bei Studis bisher nicht angewendet
  • Bei Mitarbeitern im Maschienenbau war schon der BND da


Fazit[Bearbeiten]

Wichtig: studierendenfreundliche Verwaltung/Fakultät, die gemeinsam mit Studierenden gute Lösungen sucht.

Oft funktionieren Ausnahmeverfahren mit der Argumentation, dass betroffene Studierende ihren Lebensmittelpunkt nicht in den vom Embargo betroffenen Ländern hat. Sonst: Versuchen, die Studierbarkeit sicherzustellen (z.B. Verschieben in andere Studiengänge oder Anerkennung von Leistungen).

Argumentation: Wenn Studierende die Möglichkeit auf einen Abschluss (und potientiell ihr Visum) verlieren, werden Klagen eingereicht werden.

Fachschaften können Studierende informieren und die Verwaltung überzeugen, studierendenfreundlich zu agieren. Die Fachschaft der Uni Bonn vermitteln gerne Kontakte in das Institut.