KIF535:Resolutionen/Studierende nicht unter Generalverdacht stellen: Studierbarkeit unabhängig der Nationalität sicherstellen

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Die 53,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, den freien Zugang zu allen Lehrveranstaltungen für alle Studierenden sicherzustellen, ohne Diskriminierung oder Beschränkungen aufgrund der Staatsangehörigkeit. Embargo-Regelungen dürfen diese Freiheit nicht einschränken. Alle theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen haben allen Studierenden offenzustehen, damit auch Studierende aus politisch sanktionierten Staaten Zugang zu allen Studiengängen und Spezialisierungen haben. Insbesondere müssen hier Studierende geschützt werden, die bereits immatrikuliert sind und deshalb durch eine solche Einschränkung besonders schwer in ihrer Lebensplanung betroffen wären.

Zur Erreichung dieses Ziels fordern wir die Europäische Kommission sowie nationale Umsetzungsbehörden wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Bundeszollverwaltung auf, verbindliche Regelungen aufzustellen, die eine Diskriminierung durch Embargo-Regelungen wie die Dual-Use-Verordnung[1] ausschließen. Die Lehre in zivilen Studiengängen ist als risikolos einzustufen, auch und gerade wenn diese aktuelle Forschungsthemen behandelt oder den Zugang zu sanktionierten Ressourcen wie High-Performance-Computern benötigt. Weisungen an Hochschulen, die Lehre oder Forschung einschränken könnten, sind öffentlich bekanntzumachen.

Von den Kultusministerien der Länder sowie den Hochschulen erwartet die 53,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften, für die Freiheit von Lehre und Forschung einzustehen sowie erhaltene Anweisungen juristisch zu prüfen und anzufechten. Eventuelle Risiken sind den einzelnen Dozierenden und Professor*innen abzunehmen und auf die Institution zu übertragen. Sofern Hochschulen Einschränkungen prüfen, fordern wir die Einbindung der Studierendenschaft sowie eine transparente und ausführliche Begründung von Maßnahmen. Die individuelle Situation der Studierenden ist zu prüfen und ihnen ist eine formelle Beschwerdemöglichkeit einzuräumen. Der dafür entstehende Aufwand darf nicht bei einzelnen Instituten hängenbleiben.

Begründung[Bearbeiten]

Die Hochschulen sind strengen Regulierungen ausgesetzt, die den Export von Dual-Use-Gütern in Länder wie China, Russland oder den Iran unterbinden sollen. Durch die Komplexität des Regelwerks, Anweisungen von nationalen Exportkontrollbehörden und unterschiedliche Interpretationen der Regelwerke kommt es in der Lehre von Informatik-Studiengängen zu massiven Einschränkungen für Menschen mit einer betroffenen Staatsbürgerschaft.

An der Universität Bonn ist es zu genau solchen Einschränkungen gekommen. Um Dozierende vor drakonischen Strafen zu schützen, werden Studierende von einigen Veranstaltungen ausgeschlossen. So sind Studiengänge im Widerspruch zur Prüfungsordnung in ihrem Umfang beschränkt, Vertiefungsmöglichkeiten fallen weg und teils sind gesamte Studiengänge unstudierbar, da auch Pflichtmodule betroffen sind.

Die Betroffenen empfinden dies persönlich als unfair, rassistisch und diskriminierend. Wenn diese sich für ein Studium in Europa entscheiden, ist das oft eine bewusste Entscheidung gegen das Heimatland und die dortige Regierung. Eine Ablehnung in Europa ist daher kontraproduktiv und schadet auch den europäischen Hochschulen.

Es ist der Anspruch von internationalen Studiengängen, aktuelle und zukunftsweisende Themen zu lehren. Das ist nur möglich, wenn in allen Studiengängen die Lehre von Embargo-Regelungen ausgenommen wird.