KIF535:Resolutionen/Anonymisierung von Klausuren

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Die 53,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften schließt sich der „Resolution Anonymisierung von Klausuren“[1] der 93. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa) an.

Resolution Anonymisierung von Klausuren[Bearbeiten]

Wir, die 93. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften, fordern die deutschen Hochschulen und Bildungsministerien auf, eine Anonymisierung[2] von Klausuren festzuschreiben.

Anonymisierung von Prüfungen ist wichtig, um die Prüfungsteilnehmenden vor kognitiver Verzerrung der Korrektor*innen zu schützen. Es geht zum einen um unterbewussten Einfluss auf die Note, zum Beispiel bei FLINTA* Personen[3] und Studierenden, deren Name einen Migrationshintergrund vermuten lässt. Zum anderen können auch das Verhalten der Personen in den Vorlesungen und die dadurch entstehenden (Vor-)Urteile in die Bewertung einfließen. Schließlich werden Prüfungen teils ebenfalls von Studierenden korrigiert, wodurch eine Einflussnahme auf die Korrektur aufgrund persönlicher Beziehungen zwischen Studierenden durch unzureichende Anonymisierung begünstigt wird. Selbst wenn sich keine Absicht dahinter verbirgt, lässt sich sozialwissenschaftlich feststellen, dass Merkmale wie Migrationshintergrund, Geschlecht, etc. einen (meist negativen) Einfluss auf die Bewertung von Prüfungsleistungen haben können.[4] Zum Beispiel wurde an der Uni Bielefeld und an der TU Dresden deshalb die Anonymisierung mittels Matrikelnummer eingeführt.[5]

Jedoch halten wir Matrikelnummern als Form der Anonymisierung nicht für ausreichend. Zwar mindern sie das Risiko, durch Vorurteile und Stereotypen die Bewertung zu beeinflussen, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass Korrektor*innen die Matrikelnummern auf anderen Wegen den Studierenden zuordnen können, z. B. wenn sie ihnen im Extremfall aktiv schaden wollen. Außerdem wollen wir Menschen schützen, die – beispielsweise durch ein Amt – in Auseinandersetzung mit Prüfenden stehen, und ihnen die Möglichkeit geben, diese Auseinandersetzung zu führen, ohne sich um Benachteiligung zu sorgen.

Wir halten die Einführung von einmaligen Prüfungsnummern für wesentlich, wie sie zum Beispiel einige Institute an der TU Braunschweig eingeführt haben.[6] Eine einmalige Prüfungsnummer ist eine randomisierte oder laufende Nummer, die sich für die Studierenden regelmäßig ändert, z. B. für jede Klausur oder jedes Semester. Eine Anonymisierung kann beispielsweise durch ein ergänzendes Deckblatt[7] realisiert werden.

Begrüßenswerte Alternativen zur Prüfungsnummer bietet die Digitalisierung, z. B. mit Barcodes oder einer digitalen Korrektur: Liegen die Prüfungsleistungen digital vor (etwa nach einem Scan), kann das System die Identifikationsmerkmale in der Korrekturansicht entfernen.

Deshalb halten wir die Anonymisierung von Klausuren nicht nur für technisch möglich, sondern auch für einen wichtigen Schritt, um eine faire und vorurteilsfreie Beurteilung aller Student*innen zu gewährleisten.

Diese Resolution wurde von der 93. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften im Konsens beschlossen.
Chemnitz, den 01. November 2025

  1. https://de.komapedia.org/images/5/5a/93_1.pdf
  2. Uns ist bewusst, dass auch Prüfungsnummern und digitale Alternativen nicht anonym sind. Hier handelt es sich um Pseudonymisierung, da die Note zum Schluss der Person zugeordnet wird. Dennoch ist Anonymisierung ein häufig benutzter Begriff zu diesem Thema.
  3. Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender Personen
  4. Bias in Grading, 07 Aug 2010, DOI: http://dx.doi.org/10.3200/CTCH.56.3.191-192
    Bias in grading: A meta-analysis of experimental research findings, 2016, DOI: https://doi.org/10.1177/0004944116664618
    Objective assessment criteria reduce the influence of judgmental bias on grading, 15 April 2024, DOI: https://doi.org/10.3389/feduc.2024.1386016
  5. https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/anonymisierung/
  6. https://www.tu-braunschweig.de/struktur/organe/kommissionen/kfg/anonymisierung-von-pruefungen
  7. Hierbei gibt es ein zusätzliches Blatt zur Klausur, auf welchem der Name mit der Prüfungsnummer verbunden wird. Vor der Korrektur werden das Deckblatt und die Klausur voneinander getrennt, sodass die Klausur nur noch die Prüfungsnummer trägt. Dies soll durch eine Person erfolgen, welche nicht an der Korrektur beteiligt ist.