KIF530:Resolutionsentwürfe/Reso gegen Anwesenheitspflicht Koma
| Informationen zu diesem Resolutionsentwurf: | |
|---|---|
| Ansprechperson: | Stefan (Uni Heidelberg) |
| AK: | AK Anwesenheitspflicht |
| Reso polieren: | poliert |
| Zwischenplenum: | Wird vom Zwischenplenum ausgefüllt. Initial bitte leer lassen |
Addressaten: Hochschulenrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz
Die 92. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften fordern die deutschen Hochschulen auf, entsprechend geltender Rechtsprechung [1] die Anwesenheitspflicht für Vorlesungen und im Übungsbetrieb zu untersagen. Statt einer Anwesenheitspflicht soll gute Lehre die Anwesenheit in Veranstaltungen attraktiv machen.
Zudem fordern wir eine faire Behandlung von Studierenden, die nicht persönlich in einer Veranstaltung erscheinen können. Daher sprechen wir uns dagegen aus, dass formale Kriterien eine Anwesenheit in Vorlesungen oder im Übungsbetrieb durch die Hintertür erzwingen. Das heißt unter anderem:
1. „Bonuspunkte“ oder vergleichbare Anreize für die Anwesenheit bei der Veranstaltung dürfen keinen Einfluss auf das Bestehen des Moduls haben.
2. Kriterien, die keine didaktisch sinnvolle Leistung im Sinne dieser Lehrveranstaltungen prüfen, dürfen keinen formalen Einfluss auf das Erreichen der Prüfungsvorleistung haben.
3. Kriterien, die keine didaktisch sinnvolle Leistung im Sinne dieser Lehrveranstaltungen prüfen, dürfen keinen formalen Einfluss auf die Prüfungsleistung (Endnote) dieses Moduls haben.
Zusätzlich fordern wir niederschwellige und transparente Alternativen für dennoch bestehende Anreize für Anwesenheit.
Begründung[Bearbeiten]
So wichtig wir den Besuch von Veranstaltungen halten, so vielfältig sind auch die Gründe, nicht dort anwesend zu sein. Dazu zählen unter anderem Krankheit, parallel liegende Veranstaltungen oder Arbeit, insbesondere im Falle eines Teilzeitstudiums.
Anwesenheitspflicht schränkt die Freiheit der Studierenden ein oder macht das Studium im Falle von Pflichtveranstaltung gar unmöglich. Sie steht daher im Widerspruch zur Chancengleichheit und Barrierfreiheit.
Weiterhin bremst sie motivierte Studierende mit mehr Modulen aus, und schränkt die Freiheit der Modulwahl nicht ein, insbesondere für Studierende von Lehramt oder zwei Fächern.
Aus unserer Sicht kommt Nicht-Einhaltung oben genannter Punkte einer Anwesenheitspflicht gleich. Insbesondere stellt Beispiel 1 sicher, dass die Voraussetzungen für anwesende und nicht anwesende Studierende gleich sind.
[1] Gerichtsurteil [9 S 1145/16](https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=NJRE001329416) des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württembergs