KIF530:Resolutionsentwürfe/Ordnungsrecht (KoMa Version)
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| Informationen zu diesem Resolutionsentwurf: | |
|---|---|
| Ansprechperson: | Peter Langer (FAU) |
| AK: | Ordnungsrecht |
| Reso polieren: | nicht poliert |
| Zwischenplenum: | |
Adressierte: Für Hochschulen zuständige Ministerien der Länder (& des Bundes)
Die 92. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften lehnt strikt ab, dass Hochschulen die Möglichkeit besitzen, über selbstgegebene Regelungen (wie beispielsweise Hausrecht) ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen Studierende anzuwenden.
Begründung[Bearbeiten]
Ordnungsrechtliche Maßnahmen stellen einen direkten drastischen Eingriff in studentische Grundrechte wie das Recht auf Bildung dar, weswegen deren Anwendung einer direkten gesetzlichen Grundlage bedarf und nicht aus selbst erlassenen Regelungen hervorgehen kann.