KIF530:Resolutionsentwürfe/Ordnungsrecht
| Informationen zu diesem Resolutionsentwurf: | |
|---|---|
| Ansprechperson: | Raven (HU) |
| AK: | Ordnungsrecht |
| Reso polieren: | nicht poliert |
| Zwischenplenum: | |
Die 53,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und die 92. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften fordern, zu verhindern, dass Ordnungsrecht-Paragraphen (und vergleichbare Regelungen) der Hochschulgesetze durch die Hochschulen, die Länder oder den Bund genutzt werden können, um politische Aktivitäten, Engagement und Proteste von Studierenden an der Hochschulen zu unterbinden und sanktionieren.
Außerdem darf das Ordnungsrecht ebenfalls nicht als Ersatz für Strukturen zur Bekämpfung von Fällen sexueller Belästigung, Gewalt u.Ä. genutzt werden. Zur Bekämpfung solcher Übergriffe benötigen Hochschulen ein breites Reportoire an Lösungstrategien, deren Etablierung im Interesse sowohl von Studierenden als auch von Hochschulen ist. Wir fordern daher die Hochschulen auf, unter Beteiligung von Studierenden einerseits Präventionsmaßnahmen und Opferschutzstrukturen zu etablieren und auszubauen, und andererseits die anderen bereits vorhandenen rechtlichen Mittel zu benutzen, um gegen diese Übergriffe vorzugehen.
Wir lehnen strikt ab, dass Hochschulen in einigen Bundesländern die Möglichkeit besitzen, über selbstgegebene Regelungen ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen Studierende anzuwenden.
Begründung[Bearbeiten]
In Berlin wurde im Juli 2024, in Reaktion auf einen tätlichen Angriff gegen den jüdischen Studierenden Lahav Shapira, das Ordnungsrecht wiedereingeführt und verschärft. Insbesondere wurde das Recht auf studentische Mitbestimmung in Disziplinarverfahren gestrichen. Die Debatte um die Wiedereinführung des Ordnungsrechts reihte sich in den politischen und medialen Diskurs zu den Protesten gegen den Krieg in Gaza ein, weshalb die Gegner:innen des Ordnungsrechts Sanktionierungen von unliebsamem politischen Protest mithilfe des Ordnungsrechts befürchten. Die Wiedereinführung geschah zudem gegen Proteste der Berliner AStAs und der TU-Präsidentin Geraldine Rauch, und wird daher von vielen als Angriff auf studentische Rechte und die akademische Selbstverwaltung bewertet. [1] Auch in einigen anderen Bundesländern wird aktuell über eine Wiedereinführung des Ordnungsrechts diskutiert, oft ebenfalls im Zusammenhang mit Pro-Palästina-Protesten an den Hochschulen. Die Forderungen dieser Resolution sollen daher auch als ein Aufruf zu Mäßigung der politischen Verantwortlichen und der Verteidigung studentischer Rechte dienen. Hart erkämpfte Freiheiten von Studierenden an ihren Hochschulen dürfen nicht reflexhaft eingeschränkt werden. Ebenfalls stellen gewissen ordnungsrechtliche Maßnahmen einen derart drastischen Eingriff in studentische Grundrechte dar, dass deren Anwendung direkter gesetzliche Grundlage bedarf und nicht aus selbst erlassenen Regelungen hervorgehen darf.
- ↑ Statement RefRat