KIF530:Resolutionsentwürfe/Konsent

Aus KIF
Informationen zu diesem Resolutionsentwurf:
Ansprechperson: Alex (TUM), Gina (Paderborn)
AK:
Reso polieren: Nicht poliert
Zwischenplenum: Nicht vorgestellt



Konsent statt Konsens[Bearbeiten]

Die 92. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften beschliesst, in Zukunft das Entscheidungsprinzip innerhalb der KoMa-Plena statt "Konsensprinzip" von nun an "Konsentprinzip" zu nennen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Bezeichnungsänderung, nicht um eine inhaltliche Änderung. Sie könnte es erleichtern, zu verstehen, was ein Veto bedeuten soll und unter welchen Umständen man es einlegen sollte.

Begründung[Bearbeiten]

Zu einer Resolution wird momentan empfohlen, kein Veto einzulegen, wenn man mit ihr leben kann; eine vollständige Einigkeit ist zum Beschluss aber nicht notwendig, so heißt es in der KIF und KoMa "Konsens heißt nicht, dass alle einer Meinung sind. Konsens heißt, eine Entscheidung zu treffen, mit der alle leben können." [1]. Zusätzlich heißt es in der KoMa "Kein Konsens liegt vor, wenn eine Person ein Veto einlegt. In diesem Fall ist kein Beschluss gefasst. [...]" [2]. Diese Empfehlung zeigt bereits, dass das in Plena verwendete Prinzip kein Konsensprinzip ist, bei dem es zum Zeitpunkt eines Resolutionsbeschlusses keinerlei Widersprüche zu Inhalten dieser Resolution mehr geben darf, sondern ein Konsentprinzip, bei dem trotz bestehender Bedenken ein positiver Entschluss gefasst werden kann [3].

Kritik im Plenum wird häufig vorgetragen mit "Es ist kein Vetogrund, aber [...]". Auch diese Erscheinung spricht dafür, dass wir dem Konsentprinzip entsprechend handeln. Dabei werden Bedenken (Kritik, die kein Vetogrund ist) und schwerwiegende Einwände (Vetogründe) unterschieden, wie es auch bei Plena geschieht.