KIF530:Resolutionen/Verwaltungsgebuehren an Hochschulen

Aus KIF

Die 53,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und die 92. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften schließen sich der Resolution "Verwaltungsgebühren an Hochschulen" an, die am 04. Mai 2025 auf der ZaPF in Erlangen verabschiedet wurde.

Resolutionstext der ZaPF[Bearbeiten]

Das Land Schleswig-Holstein möchte in ihrem Hochschulgesetz den Paragraphen 41a einfügen, nach welchem bei Einschreibung und Rückmeldung an einer Hochschule ein Betrag von 60 € erhoben werden soll. Somit kommt es zu einer Steigerung des Semesterbeitrags um diesen Betrag. Zusammen mit der im Wintersemester 2025/2026 einzuführenden Erhöhung des Preises für das Deutschlandsemesterticket um 32,40 €, sowie der zum Sommersemester 2026 geplanten Erhöhung des Beitrages zum Studierendenwerk um 10 € steigt der Semesterbeitrag in Schleswig-Holstein im nächsten Jahr um 102,40 € an [1][2]. Dies ist selbstredend eine große finanzielle Belastung für die Studierendenschaft.

In Anbetracht dessen wollen wir erneut klarstellen, dass die ZaPF Verwaltungsgebühren jeglicher Art entschieden ablehnt. Etwa ein Drittel der Studierenden ist bereits jetzt akut armutsgefährdet [3]. Chancengleichheit im Zugang zu Bildung und Lehre ist mit der Einführung einer Verwaltungsgebühr noch stärker bedroht. Häufig gibt es nicht einmal Härtefallregelungen in den bestehenden Gesetzen.

Wir fordern alle Bundesländer auf, von der Einführung von Verwaltungsgebühren abzusehen oder diese sofort abzuschaffen. Ferner fordern wir alle Hochschulleitungen und Studierendenwerke auf, sich mit ihren Studierenden zu solidarisieren. Haushaltslücken dürfen nicht auf den Rücken der Studierenden ausgetragen werden und es ist davon abzusehen Studierende gegen andere prekäre Statusgruppen auszuspielen.