KIF530:Resolutionen/US Abhängigkeiten reduzieren

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Die 53,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und die 92. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften ruft alle Fachschaften, Studierendenschaften und Hochschulverwaltungen auf, keine US-amerikanischen Cloud-Produkte mehr einzusetzen. Als Alternativen empfehlen wir, wo möglich, selbsthostbare Open-Source-Produkte. Diese können selbst oder von anderen europäischen Organisationen gehostet werden, welche nicht US-amerikanischem Recht unterliegen.

Um zu berücksichtigen, dass für die Öffentlichkeitsarbeit notwendige US-Social-Media-Platformen teilweise noch keine weit verbreiteten Alternativen haben, sehen wir die potentielle Notwendigkeit der temporären Weiternutzung dieser Dienste. Jedoch fordern wir aber insbesondere hier die zusätzliche Nutzung von freien Alternativen, und regelmäßiges Evaluieren ob die temporäre Weiternutzung der US-Social-Media-Dienste noch notwendig ist.

Wir fordern insbesondere Hochschulen und Hochschulverbunde auf, Kollaborations-Dienste wie unter anderem Chatsoftware und Datei-Austauschdienste für Studierende und Studierendenvertretungen zu betreiben.

Alternative Angebote[Bearbeiten]

Es gibt verschiedene Projekte, welche Alternativen für US-amerikanische Dienste und Softwareprodukte anbieten.[1] [2] Wir ermutigen Verantwortliche, u.a. mithilfe dieser Listen, Alternativen zu suchen und zu evaluieren.

Diese Alternativen können sowohl in hochschuleigenen Rechenzentren selber betrieben werden, als auch von Software-as-a-Service Anbietern bezogen werden.

Wir begrüßen auch hochschulübergreifende Dienstangebote, wie z.B. die NRW-Hochschulcloud Sciebo.[3] Diese ermöglichen es, kostengünstige und souveräne Dienste anzubieten.

Begründung[Bearbeiten]

Die Nutzung von US-amerikanischen Cloud-Produkten ist aus verschiedenen Gründen problematisch.

Da US-amerikanische Firmen unter den CLOUD-Act fallen, ist die Nutzung der Dienste von diesen Firmen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz, bedenklich und keinesfalls anratenswert. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in den USA wurde bereits zwei Mal von dem EuGH für ungültig erklärt.[4] [5] Auch aufgrund der aktuellen politischen Situation in den USA ist das EU-U.S. Data Privacy Framework, die aktuelle Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung in den USA, in einem unsicheren Zustand.[6]

Eine Verwendung von Diensten, die ausschließlich von US-Unternehmen angeboten werden, machen Bildungseinrichtungen von der Sanktionspolitik der US-amerikanischen Regierung abhängig. Beispielsweise wurde der Microsoft-Account des Chefermittlers des Internationalen Strafgerichtshof gesperrt. Dieser konnte aus diesem Grund nicht auf seine E-Mails zugreifen.[7]

Hier müssen auch Verwaltung, Forschung und Lehre vor dem Eingriff US-amerikanischer Ideologiepolitik geschützt werden. In den USA gibt es Regelungen und Empfehlungen, dass viele Worte (bspw. "definition", "woman", "obesity") nicht mehr in offiziellen Verlautbarungen verwendet werden dürfen/sollen.[8] Diese dürfen nun auch nicht mehr in Forschung, welche aus US-Bundesmitteln finanziert wird, verwendet werden. Hier greift die US-Regierung in die Wissenschaft ein.