KIF530:Resolutionen/TV Stud

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Addressat*innen: TdL, HRK, (Hochschul Uni)-kanzlerkonferenz

Zur Kenntnis: TVStud, ver.di, GEW

Die 53,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und die 92. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften unterstützen die bundesweite TVStud-Bewegung[1].

Bereits vor zwei Jahren setzte die TVStud Bewegung erstmals verbindliche Verbesserungen für studentische Beschäftigte in Form einer schuldrechtlichen Vereinbarung (hier SVStud) durch. Diese schafft Mindestvertragslaufzeiten und bundesweit einheitliche Entgelte.

Dies ist ein wichtiger Schritt, aber wir fordern mehr als eine halbe Sache: Jetzt braucht es einen echten Tarifvertrag, der faire Arbeitsbedingungen rechtlich absichert und langfristig garantiert.

Wir fordern die Tarifgemeinschaft deutscher Länder dazu auf, die Forderungen der TVStud-Bewegung und der Gewerkschaften GEW und ver.di nach der Tarifierung studentisch Beschäftigter anzunehmen.

Wir rufen alle, denen ein funktionierendes Wissenschaftssystem am Herzen liegt, insbesondere alle studentisch Beschäftigten, dazu auf, aktiv für die Verbesserung studentischer Arbeitsbedingungen in der kommenden Tarifrunde einzustehen. Dies umfasst gewerkschaftliche Organisation, Demonstrationen und Streiks.


Mindestvertragslaufzeiten[Bearbeiten]

Immer noch werden vielen studentisch Beschäftigten nur sehr kurze Verträge von wenigen Monaten angeboten.[2] Dies führt zu sehr prekären Situationen, ohne Sicherheit, ob die Beschäftigung und das Gehalt fortbestehen. Deswegen fordern wir, dass allen studentisch Beschäftigten die Möglichkeit gegeben wird, einen Vertrag über mindestens ein Jahr abzuschließen.

Die SVStud regelt bereits, dass Arbeitsverhältnisse in der Regel über mindestens ein Jahr gehen müssen. Dies wird jedoch oftmals nicht oder nur spärlich umgesetzt, was wir verurteilen. Abweichungen davon sollten nur in begründeten und seltenen Ausnahmefällen geschehen. Eine Festlegung dieser Ausnahmen muss unter Einbeziehung der zuständigen Mitbestimmungsgremien erfolgen, ohne diese Zustimmung sollen keine kürzeren Verträge zustande kommen.

Lohn[Bearbeiten]

Wir begrüßen die in der SVStud geregelte Erhöhung des Mindestlohns für studentisch Beschäftigte auf echt mehr als den allgemeinen Mindestlohn. Trotzdem genügt die erzielte Lohnhöhe nicht, um Armutsgefährdung zu verhindern.

Gerade Studierende, die auf ein angemessenes Einkommen angewiesen sind, können sich eine Beschäftigung als Hilfskraft oft schlichtweg nicht leisten. Ihnen bleibt somit die studentische Beschäftigung in einer Arbeitsgruppe verwehrt, die jedoch sehr hilfreich für eine akademische Karriere [3] sein kann. Dies widerspricht unserem Verständnis von sozialer Gerechtigkeit.

Deswegen fordern wir, dass der Stundenlohn mindestens auf die EU-Mindestlohnrichtlinie angehoben wird. [4]

Wir fordern dabei, dass Erfahrungsstufen berücksichtigt werden, nicht nur in Form von Hochschulabschlüssen, sondern auch gemessen an den tatsächlich geleisteten Beschäftigungsjahren. Auch studentisch Beschäftigte in nicht gestuften Studiengängen [5] sollen so im Verlauf ihres Studiums eine Lohnerhöhung genießen können.

Mitbestimmung durch studentische Personalräte[Bearbeiten]

Wir schließen uns der Resolution "Mitbestimmung ohne uns?" an, die am 04. Mai 2025 auf der ZaPF in Erlangen verabschiedet wurde. Darin wird die Einrichtung von studentischen Personalräten gefordert.

Eine echte Mitbestimmung auf dieser Ebene ist essenziell, um bundesweite Regelungen wie etwa die SVStud umzusetzen.

Tarifflucht[Bearbeiten]

Wir verurteilen die Tarifflucht, die an vielen Hochschulen betrieben wird. Stundentisch Beschäftigte, die im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses nicht unmittelbar in der Unterstützung von Forschung und Lehre tätig sind – also überwiegend nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten ausüben –, fallen unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) – bzw. unter den Tarifvertrag, der an ihrer Hochschule gilt. Wenn der Arbeitgeber den entsprechenden Tarifvertrag nicht anwendet und stattdessen die Beschäftigten als studentische Hilfskräfte anstellt und bezahlt, liegt Tarifflucht vor.

Wir fordern die Hochschulen und die Kanzler dazu auf, diese Beschäftigten korrekt nach TV-L einzustellen. Als sich an der TU Chemnitz und TU Dresden die Angestellten und Personalvertretungen für ihre Rechte stark gemacht haben, wurden Betroffene im großen Stil entlassen. [6][7] Diese Repressionen verurteilen wir scharf.