KIF530:Resolutionen/Akkreditierungspool Richtlinien
Die KIF entsendet bei jeder Konferenz Studierende in den Studentischen Akkreditierungspool. Aktuell gibt es aber keinen Weg, um Studis auch zwischen den Konferenzen zu entsenden, was teils zu langen Wartezeiten führt. Die 53,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften entscheidet sich deswegen dafür, folgendes System zur Entsendung zwischen Konferenzen einzuführen:
Entsendungen zwischen Konferenzen[Bearbeiten]
Zwischen Konferenzen kann auf Antrag der zu entsendenden Person eine außerordentliche Entsendung in den Pool erfolgen. Der Antrag kann formlos über die KIF-Kontaktadresse erfolgen, muss aber zumindest den Namen und die Institution der antragstellenden Person enthalten und darlegen, warum sie zu einer Entsendung in den Pool geeignet ist.
Über eine Entsendung entscheiden die von der KIF in das Poolvernetzungstreffen (PVT) entsandten Personen im Konsens. Die außerordentliche Entsendung ist nur befristet bis zur nächsten Konferenz gültig, wo über alle getroffenen Entscheidungen berichtet wird. Dort kann eine befristete Entsendung dann in Form einer regulären Entsendung bestätigt werden.
Eine Entsendung zum PVT zwischen Konferenzen ist nicht möglich.