KIF530:Notenverschlechterung bei Einsicht - ist das okay
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Hintergrund[Bearbeiten]
An der HU-Berlin gab es eine Situation, in der eine dozierende Person angab, dass es möglich sei, dass Fehler, die in der Einsicht der Klausur auffallen, die Punktzahl verschlechtern können. Dies hat in der Fachschaft eine Diskussion ausgelöst, ob das nach Hochschulrecht überhaupt möglich ist.
Antwort[Bearbeiten]
Nein geht nicht! Volle Antwort siehe: MAH VerwR/Haase/Achelpöhler, 5. Aufl. 2023, § 16 Rn. 300-304
Auch nützlich [25 Tipps zum Prüfungsrecht](https://www.fzs.de/2024/06/10/25-tipps-zum-pruefungsrecht-unsere-neue-broschuere-2/)