KIF530:Nonbinary, Transmenschen, ... bei Wahlen zu Frauen-/Gleichstellungsbeauftragter

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Nonbinary, Transmenschen, … bei Wahlen zu Frauen-/Gleichstellungsbeauftragter[Bearbeiten]

Bei uns kam das Problem auf, dass Nonbinarys nicht an der Wahl zur “Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte” teilnehmen konnten und auch wie Transmenschen an diesen teilnehmen können, ist bei uns (HU Berlin) nicht klar. Ebenso ist nicht klar, ob diese Person auch für andere Queer-Personen oder Rassismus zuständig ist (es lassen sich keine anderen Beauftragten VON der Uni finden), falls ja, sollten auch diese Personen wählen dürfen.

Wie ist dies an euren Unis geregelt, wie habt ihr erreicht, dass es entsprechende Beauftragten gibt?

Protokoll[Bearbeiten]

Problemstellung HU Berlin + TU München[Bearbeiten]

  • Es gibt den Posten der Frauen/Gleichstellungsbeauftragte an der HU Berlin auf versch. Ebenen
    • Gibt es auf Uniebene als Hauptamtliche Position sowie auf Fakultät/Institut Ebene noch mal dezentral als Nebenaufgabe
    • Non binarys dürfen die nicht wählen
    • Transmenschen ist unklar wie die Uni das handhabt, wer wählen darf, welche Geschlechtsinformation zählt da?
    • Zweites Problem: Uni hat keine Antidiskriminierungsbeauftragten (Rassissmus, LGBTIQ+, …), wo dies in den Aufgabenbereich der Frauen/Gleichstellungsbeauftragten fällt, die betroffene Personen aber nicht wählen dürfen.
  • In Darmstadt können non-binary und Transfrauen als Beauftragte gewählt werden, ob Transmänner auch wahlberechtigt (aktiv und passiv) sein sollen wird diskutiert. Die Gesetzesgrundlage wird hier so ausgelegt, dass sie offentsichtlich nicht auf dem aktuellen Verständnis von Geschlecht basiert und es daher Interpretationsfreiraum gibt.
  • TU München hat das gleiche Problem, nur das es da noch den Posten der/des Antidisrkiminierungsbeauftragte:r hat.
  • Diskussion zu möglichen Lösungen
    • Im Hessens HG, gibt es die Position der Gleichstellungsbeauftragten (früher war es Frauenbeauftragte)
      • Sagt aktiv und passiv Wahlberechtigt sind die Menschen des Fachbereichs. Wahl findet in einer Vollversammlung statt. Geschlecht wird da nicht kontrolliert, obwohl “Frauen” in Gesetz geregelt ist, wird Kontrolle praktisch nicht umgesetzt.
      • Dieses Gremium nominiert dann die beauftragte und Dekan stimt dann nur noch zu.
    • Personalrat fragen, da die vermutlich weiter wissen, weil die öfter mit der zentralen Uni Verwaltung zu tun haben, und vielleicht wissen. Die zentrale Frauenbeauftragte könnte das auch wissen
    • BerlHG schreibt “Wahlberechtigt sind nur die weiblichen Mitglieder der Hochschule”
    • BayHIG (Bayerisches HG) schreibt nur Wahl durch Senat vor, Aufstellung der Wahlliste kann von Hochschule geregelt werden
    • Uni sollte auch ein Dokument haben (Gleichstellungskonzept, Gleichstellungsplan, …), wo das geregelt sein sollte
    • Geschlechtseintrag
      • Viele Uni reicht DGTI Ausweis, um Namen und Geschlechtseintrag zu ändern

Problemstellung TU Münster[Bearbeiten]

  • alter weißer Mann aus Bayern macht den Job
  • Diskussion
    • Das Problem löst sich sicherlich bald durch Rente
    • Könnte man nicht bei nächster Wahl andere Menschen finden?
      • Will wohl niemand so richtig den Posten machen
      • Und dieser alte weiße Mann lässt immerhin mit sich reden, das ist besser als niemand.

Problemstellung HS Bremen[Bearbeiten]

  • Mensch Studiert im Frauenstudiengang
  • Da kam die Frage auf, ob man den Studiengang zu FLINTA umbennt
  • Frage, wie man da Argumente finden kann, die Menschen zu überzeugen
  • Erklärung zum Frauenstudiengang Informatik:
    • Die ersten XX Semester studiert man nur mit FLINTA* Menschen. In höheren Semestern kommen mal ein paar Module dazu, die gemischt sind
    • Weil eine HS, sind die Vorlesungen kleinere Gruppen. Daher werden die getrennt angeboten
  • Ein Problem: Das Geschlecht wird bei immatrukulation nicht geprüft, da kann man sich im Zweifel auch als Mann reinklagen
    • Ebenso gibts es Menschen die eine Transistion während des Studiums gemacht haben und so als Mann weiter studieren. Was fine ist, aber halt auch nicht zum Namen passt.
  • Diskussion
    • Eine Person der Uni Bremen Henrike Illig, könnte da weiterwissen
    • Eine Gleichstellungsbeauftragte an der HS wäre sinnvoll, um auch eine Ansprechperson dort zu haben
    • Zum Problem, warum L in FLINTA: Argument kann man anführen, dass dies der etablierte Begriff ist. Tut nichts, schadet nicht
      • München hat das L rausgestrichen
      • Im Zweifel besser L rausstreichen als gar nichts zu bekommen.
      • Aber cool wäre es trotzdem das L dabei zu haben, eben weil das zu mehr verwirrung/frage, ob Meschen sich ausgeschloss fühlen, wenn es nicht das typische FLINTA ist.