KIF520:Studienrecht und Vertretung: Österreich vs. Deutschland
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KIF 52.0: Studienrecht und Vertretung: Österreich vs. Deutschland[Bearbeiten]
Intro Österreich[Bearbeiten]
Helena und Felix erzählen von der Rechtssituation in Österreich. Die Slides dazu sind hier auffindbar:
Kommentare dazu:
- ÖH ist nicht der Hochschule direkt zugeordnet, sind eigenständige Körperschaft öffentlichen Rechts
- ÖH auf Uni-Ebene hat eigenes Geld, Geld für Ebenen darunter wird dort mitverwaltet, hat aber nur formelle Aufsicht
Was sind eure Lieblingsgesetze in DE?[Bearbeiten]
- Recht auf Kopie von Prüfungsunterlagen im NRW-Hochschulgesetz
- Qualitätsverbesserungsmittel, die von Gremium mit studentischer Mehrheit verteilt werden
- Urlaubssemester ohne Angabe von Gründen, teilweise max eine Prüfung trotz Urlaubssemester erlaubt
- Teilzeitstudium
- Indirektes Veto von Studis durch 50% Studis und Beschlussfähigkeit nur wenn mehr als 50% anwesend
- Öffentliche Sitzungen und freies Rederecht
Einsicht in Prüfungsunterlagen[Bearbeiten]
- In DE gibt es Einsichtspflichten für Prüfungen, basieren auf verschiedenen Sachen, kann man über Verwaltungsrecht und auch DSGVO (nach EuGH) urteil
- Im [Hochschulgesetz NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654) ist in §64 Abs. 2 Z. 10 das Recht auf Kopie der Prüfungsakten geregelt.
- In der [offiziellen Begründung](https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/Hochschulgesetz_unbearbeitet_online.pdf) (Seite 233) ist dieses Recht durch das (Bundes-)Verwaltungsverfahrensgesetz und das Grundgesetz begründet und eine der üblichen Ausreden von Profs sofort für ungültig erklärt:
- Im Regelfall wird daher die Anfertigung einer Kopie oder einer Fotographie sowohl der Prüfungsaufgabe als auch der Prüfungslösungen zu gestatten sein. Insbesondere Erwägungen, einen schriftlichen Prüfungssachverhalt für spätere Prüfungen wieder verwenden zu wollen, wird gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht bestehen können.
- [Urteil des EuGH zur Anwendung des DSGVO zwecks Herausgabe von Prüfungsakten](https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=198059&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1)
- [Pressemitteilung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts: „Datenschutzrecht gibt Anspruch auf unentgeltliche Kopien von Prüfungsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung“](https://www.bverwg.de/pm/2022/76)
- Bei Einsicht sind Verschlechterungen der Noten unzulässig in AT
- Wie informieren Studienvertretungen die Studis über ihre Einsichtsrechte?
- FAQ
- Leitfaden
- Evtl. versuchen Fachbereich davon zu überzeugen, dazu ein Infoblatt rauszugeben