Verein:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Stand 29.05.2014)
 
K (Schützte „Verein:Beitragsordnung“: Änderungen nur nach Absprache und durch den Vorstand des Förderverein der KIF e.V. (‎[edit=sysop] (unbeschränkt) ‎[move=sysop] (unbeschränkt)))
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 15. Juni 2014, 22:41 Uhr

Die hier gezeigte Beitragsordnung ist eine in Mediawiki-Syntax übertragene Fassung der Beitragsordnung, die am 29.05.2014 in Dortmund beschlossen wurde. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen, beispielsweise bei der Nummerierung innerhalb von Aufzählungen kommen. Maßgeblich ist die oben genannte Beitragsordnung in Ihrer jeweils aktuellen Form.


Beitragsordnung für den Förderverein der KIF e. V.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 29.05.2014 in Dortmund.

§1 Mitgliedsbeiträge

  1. Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
  2. Es erfolgt keine Verrechnung von Beitragsverpflichtungen und weiteren Spenden oder sonstigen Zahlungen eines Mitglieds an den Verein.

§2 Natürliche Personen

  1. Für ordentliche Mitglieder und natürliche Personen, welche als Fördermitglied dem Verein angehören, wird kein verpflichtender Mitgliedsbeitrag erhoben.
  2. Jedes ordentliche Mitglied und jede natürliche Person, welche als Fördermitglied dem Verein angehört, kann sich freiwillig zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verpflichten. Die Mindestbeitragshöhe beträgt in diesem Fall 12 €.

§3 Juristische Personen

  1. Juristische Personen zahlen einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 60 €.
  2. Jede juristische Person kann sich freiwillig zur Zahlung eines höheren Beitrags verpflichten.

§4 Fälligkeit und Nicht-Zahlung

  1. Bei Eintritt in den Verein ist der volle Beitrag für das laufende Geschäftsjahr (siehe Satzung §1 Absatz 3) binnen eines Monats nach Aufnahme in den Verein zu entrichten.
  2. Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe im ersten Monat des Geschäftsjahres zu entrichten.
  3. Einmalig sind alle Mitgliedsbeiträge im Monat nach der erstmaligen Verabschiedung einer Beitragsordnung zu entrichten.
  4. Kosten, die dem Verein durch Nicht-Zahlung entstehen, gehen in voller Höhe zu Lasten des jeweiligen Mitglieds.