KIF530:Resolutionsentwürfe/Mitbestimmung ohne uns

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Version vom 20. Juni 2025, 14:53 Uhr von Miriam (Diskussion | Beiträge) (add konkrete ZaPF)
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Informationen zu diesem Resolutionsentwurf:
Ansprechperson: Miriam (RWTH)
AK: MeTaFa
Reso polieren: Poliert; Ansprechpersonen anwesend
Zwischenplenum:



Die 53,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und die 92. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften schließen sich der Resolution "Mitbestimmung ohne uns?" an, die am 04. Mai 2025 auf der ZaPF in Erlangen verabschiedet wurde.

Resolutionstext der ZaPF[Bearbeiten]

In Brandenburg wurden letztes Jahr bei der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes studentische Personalräte nach dem Vorbild Berlins eingeführt. Wir begrüßen dies und fordern nun die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen und vollwertige, gleichberechtigte Personalräte für studentisch Beschäftigte einzuführen.

Studentisch Beschäftigte stellen im öffentlichen Dienst die größte Repräsentationslücke dar. Im uneinheitlich föderalen System werden sie nur teilweise von bestehenden Personalräten vertreten und noch seltener an ihnen beteiligt. Auch die aktuell bestehenden, eigenständigen Interessenvertretungen der studentisch Beschäftigten, wie sie in Hessen, NRW und Thüringen existieren, haben kaum gesetzliche Grundlage, um ihren Mitsprache- bzw. Vertretungsanspruch geltend zu machen und sind damit so gut wie handlungsunfähig.
Als ein signifikanter Anteil der Beschäftigten an den Hochschulen darf es nicht sein, dass studentisch Beschäftigte wenig bis keinen Einfluss auf ihre eigenen Arbeitsbedingungen haben. Zudem bieten Personalräte eine wichtige Beratungsstelle zwischen Kolleg*innen.
Die einfache Eingliederung studentisch Beschäftigter in bestehende Personalräte ist keine Alternative zu studentischen Personalräten, da aufgrund kurzer Beschäftigungsdauer und langer Amtszeiten studentisch Beschäftigten die aktive Mitarbeit in Personalräten verwehrt wird, da bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses die Mitgliedschaft im Personalrat entfällt.

In der Regel werden Angestellte mit Personalverantwortung von dem passiven Wahlrecht zu Personalvertretungen ausgeschlossen. In den Hochschulen haben die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen meist aber auch eine Weisungsbefugnis gegenüber studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften. Das führt in der Realität zu Interessenkonflikten bei der Repräsentation.
Aus diesen Gründen fordern wir die Einrichtung vollwertiger, gleichberechtigter studentischer Personalräte an allen öffentlichen Hochschulen. Dazu gehört explizit das Recht auf Mitbestimmung bei der Einstellung. Weiterhin fordern wir die Einbeziehung des Personalrates bei Befristung von Arbeitsverhältnissen und in Ausschreibungsprozesse von Stellen.
Für die studentischen Personalräte sollte die Länge der Amtszeiten der Realität der Beschäftigungsdauer entsprechen und es muss einen Schutz vor frühzeitigem Ausscheiden aus dem Personalrat durch Auslaufen einer befristeten Beschäftigung, analog zu §94 Abs. 6 des Brandenburgischen LPersVG, geben. Die Zeit für Mitbestimmung ist jetzt!