KIF530:Resolutionsentwürfe/Mitbestimmung ohne uns
| Informationen zu diesem Resolutionsentwurf: | |
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| Ansprechperson: | Miriam (RWTH) |
| AK: | MeTaFa |
| Reso polieren: | Poliert; Ansprechpersonen anwesend |
| Zwischenplenum: | |
Die 53,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und die 92. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften schließen sich der Resolution "Mitbestimmung ohne uns?" an, die am 04. Mai 2025 auf der ZaPF in Erlangen verabschiedet wurde.
Resolutionstext der ZaPF[Bearbeiten]
In Brandenburg wurden letztes Jahr bei der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes studentische Personalräte nach dem Vorbild Berlins eingeführt. Wir begrüßen dies und fordern nun die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen und vollwertige, gleichberechtigte Personalräte für studentisch Beschäftigte einzuführen.
Studentisch Beschäftigte stellen im öffentlichen Dienst die größte Repräsentationslücke dar. Im uneinheitlich föderalen System werden sie nur teilweise von
bestehenden Personalräten vertreten und noch seltener an ihnen beteiligt.
Auch die aktuell bestehenden, eigenständigen Interessenvertretungen der studentisch Beschäftigten, wie sie in Hessen, NRW und Thüringen existieren, haben
kaum gesetzliche Grundlage, um ihren Mitsprache- bzw. Vertretungsanspruch
geltend zu machen und sind damit so gut wie handlungsunfähig.
Als ein signifikanter Anteil der Beschäftigten an den Hochschulen darf es nicht
sein, dass studentisch Beschäftigte wenig bis keinen Einfluss auf ihre eigenen
Arbeitsbedingungen haben. Zudem bieten Personalräte eine wichtige Beratungsstelle zwischen Kolleg*innen.
Die einfache Eingliederung studentisch Beschäftigter in bestehende Personalräte
ist keine Alternative zu studentischen Personalräten, da aufgrund kurzer Beschäftigungsdauer und langer Amtszeiten studentisch Beschäftigten die aktive
Mitarbeit in Personalräten verwehrt wird, da bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses die Mitgliedschaft im Personalrat entfällt.
In der Regel werden Angestellte mit Personalverantwortung von dem passiven
Wahlrecht zu Personalvertretungen ausgeschlossen. In den Hochschulen haben
die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen meist aber auch eine Weisungsbefugnis
gegenüber studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften. Das führt in der
Realität zu Interessenkonflikten bei der Repräsentation.
Aus diesen Gründen fordern wir die Einrichtung vollwertiger, gleichberechtigter studentischer Personalräte an allen öffentlichen Hochschulen. Dazu gehört
explizit das Recht auf Mitbestimmung bei der Einstellung. Weiterhin fordern
wir die Einbeziehung des Personalrates bei Befristung von Arbeitsverhältnissen
und in Ausschreibungsprozesse von Stellen.
Für die studentischen Personalräte sollte die Länge der Amtszeiten der Realität
der Beschäftigungsdauer entsprechen und es muss einen Schutz vor frühzeitigem
Ausscheiden aus dem Personalrat durch Auslaufen einer befristeten Beschäftigung, analog zu §94 Abs. 6 des Brandenburgischen LPersVG, geben.
Die Zeit für Mitbestimmung ist jetzt!