KIF510:TVStud: Tarifvertrag für studentische Beschäftigte

Aus KIF
Version vom 20. Mai 2023, 23:48 Uhr von Janfred (Diskussion | Beiträge) (Refs update to mediawiki)

Protokoll

Es waren wenige Leute da. Die Runde hat überwiegend einfach Erfahrungen der lokalen Initiativen ausgetauscht und Tipps gegeben, wie man sich organisiert. Die Resolution der MeTaFa fand Konsens, so dass wir den folgenden Resolutionsentwurf in das Abschlussplenum geben möchten.

Resolutionsentwurf

Die 51,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) dazu auf, einen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte abzuschließen. Dazu schließt sich die 51,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften der folgenden Resolution der MeTaFa an:

Die zuletzt veröffentlichte umfangreiche Studie des Instituts Arbeit und Wirtschaft (iaw) der Universität Bremen [1] zeigt eindrücklich: Die Umstände studentischer Beschäftigter sind prekär und treffen in erster Linie diejenigen, die ohnehin schon benachteiligt sind. Eine Entprekarisierung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind daher dringend geboten. Bundesweit hat sich daher eine Initiative für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TVStud) gebildet und klare Forderungen gestellt.

Wir schließen uns den Forderungen der bundesweiten TVStud-Initiative [2] an sowie den Resolutionen der Bundesfachschaftentagungen und des fzs e.V. an:

  • 2. Onlinekonferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (Sommersemester 2021) [3],
  • 86. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (Sommersemester 2022) [4],
  • 50,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften (Sommersemester 2022) [5],
  • 50,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften (Wintersemester 2022) [6] sowie
  • 99. Bauingenieur-Fachschaften-Konferenz (Wintersemester 2022) [7]

▶ Wir fordern:

  • Einheitliche Tarifverträge für studentische Beschäftigte, die existenzsichernde Löhne festschreiben;
  • Jährliche Lohnerhöhungen und Anbindung an die Lohnsteigerungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L);
  • Beendigung der Praxis der Kettenbefristungen – stattdessen Planbarkeit durch Mindestvertragslaufzeiten;
  • Einhaltung von Mindeststandards sowie transparent und klar kommunizierte, einheitliche Regelungen zu Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall;
  • Sicherstellung der studentischen Mitbestimmung durch demokratische Teilhabe in Personalräten.

Quellen/Links: