Bearbeiten von „KIF510:Prüfungsunfähigkeitsformular MeTaFa

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* Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften (Wintersemester 2021) <ref>https://www.bufak-wiwi.org/wp-content/uploads/2022/10/202102_Abschaffung-der-erweiterten-Attestpflicht-bei-Pruefungsunfaehigkeit.pdf</ref>
* Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften (Wintersemester 2021) <ref>https://www.bufak-wiwi.org/wp-content/uploads/2022/10/202102_Abschaffung-der-erweiterten-Attestpflicht-bei-Pruefungsunfaehigkeit.pdf</ref>


An vielen Universitäten<ref group="notes">"Universitäten" schließt hier auch Hochschulen mit ein.</ref> ist es aktuell erforderlich, für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest mit der Angabe von Symptomen einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Symptome im jeweiligen Fall eine Prüfungsunfähigkeit darstellen. Dies führt aktuell dazu, dass Studierende gezwungen sind, Ärzt*innen unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit von der Schweigepflicht zu entbinden. Die Weitergabe und Speicherung solcher hochsensiblen Daten bergen das Risiko, dass ungewollt Dritte Kenntnis darüber erlangen. Zudem haben die Mitglieder der Prüfungsausschüsse in der Regel keine Qualifikation, um über Leistungseinschränkungen durch die angegebenen Symptome zu entscheiden.
An vielen Universitäten ist es aktuell erforderlich, für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest mit der Angabe von Symptomen einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Symptome im jeweiligen Fall eine Prüfungsunfähigkeit darstellen. Dies führt aktuell dazu, dass Studierende gezwungen sind, Ärzt*innen unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit von der Schweigepflicht zu entbinden. Die Weitergabe und Speicherung solcher hochsensiblen Daten bergen das Risiko, dass ungewollt Dritte Kenntnis darüber erlangen. Zudem haben die Mitglieder der Prüfungsausschüsse in der Regel keine Qualifikation, um über Leistungseinschränkungen durch die angegebenen Symptome zu entscheiden.


Wir fordern daher, dass eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit zum Rücktritt vom Prüfungsversuch ausreicht.
Wir fordern daher, dass eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit zum Rücktritt vom Prüfungsversuch ausreicht.
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Bitte nehmen Sie zu unseren Forderungen begründet Stellung.
Bitte nehmen Sie zu unseren Forderungen begründet Stellung.


==== Fußnoten ====
=== Zusatz ===
<references group="notes" />
Die {{KIF|51,0}} fordert zusätzlich, dass die Möglichkeit der Prüfungsabmeldung bis mindestens wenige Tage vor der Prüfung in den Landeshochschulgesetzen festgelegt wird.


==== Quellen ====
=== Begründung ===
<references />
 
Statt mit immer restriktiveren Regelungen den Studierenden ein grundsätzliches Misstrauen entgegenzubringen, sollte das Problem lieber an der Wurzel angepackt werden: Mit der Möglichkeit von kurzfristigen Prüfungsabmeldungen ohne Angabe von Gründen, wäre der unterstellte Missbrauch von Krankschreibungen zur Prüfungsabmeldung hinfällig.
Großzügigere Fristen bei Zweit- und Drittversuchen können ebenfalls dazu beitragen, missbräuchliche Anträge auf Krankschreibung zu reduzieren.
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