Bearbeiten von „KIF510:Prüfungsunfähigkeitsformular“
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Die {{KIF|51 | Die {{KIF|51.0}} schließt sich der Reso der MeTaFa an.<ref>[https://www.fzs.de/buendnisse-zusammenarbeit-und-mitgliedschaften/meta-tagung-der-fachschaften-metafa/forderung-abschaffung-der-pflicht-zur-angabe-von-symptomen-bei-krankheitsbedingter-pruefungsunfaehigkeit/ Resolution der MeTaFa]</ref> | ||
die {{KIF|51.0}} fordert außerdem, dass die Möglichkeit der Prüfungsabmeldung bis wenige Tage vor der Prüfung in den Landeshochschulgesetzen festgelegt wird. | |||
Statt mit immer restriktiveren Regelungen, den Studierenden ein grundsätzliches Misstrauen entgegenzubringen, sollte das Problem lieber an der Wurzel angepackt werden: Mit der Möglichkeit von kurzfristigen Prüfungsabmeldungen ohne Angabe von Gründen, wäre der unterstellte Missbrauch von Krankschreibungen zur Prüfungsabmeldung hinfällig. | Statt mit immer restriktiveren Regelungen, den Studierenden ein grundsätzliches Misstrauen entgegenzubringen, sollte das Problem lieber an der Wurzel angepackt werden: Mit der Möglichkeit von kurzfristigen Prüfungsabmeldungen ohne Angabe von Gründen, wäre der unterstellte Missbrauch von Krankschreibungen zur Prüfungsabmeldung hinfällig. |