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Ziel der Einmalzahlung war es, die finanzielle Belastung von Studierenden und Fachschüler:innen durch u.a. gestiegene Energiepreise abzufedern. Die Auszahlung sollte dabei schnell passieren. Die Fraktion der FDP im Bundestag schreibt hier in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im Gesetzgebungsverfahren für das EPPSG: “Die Bundesregierung mache alles dafür, damit die Auszahlung mit dem kommenden Jahr beginnen könne, also so rechtzeitig, um die dann zu erwartenden Nebenkostenabrechnungen abzufedern” (<ref>https://dserver.bundestag.de/btd/20/047/2004741.pdf</ref>, Seite 7f.) Dies ist so nicht eingetreten, da die Auszahlung erst ab dem 15. März beantragt werden konnte. Daraus folgte, dass die Hilfe auch erst nach Ende vieler Zahlungsfristen der Nebenkostenabrechnungen ausgezahlt wurde. Nach der EU Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen von 2021<ref>https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N066_63.html</ref> sind 38,5% der Studierenden nicht in der Lage, größere ungeplante Ausgaben zu bestreiten. Bei Studierenden, die alleine oder in Wohngemeinschaften ausschließlich mit anderen Studierenden zusammen wohnen, gilt dies sogar für mehr als die Hälfte. Die gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise werden diesen Anteil für das Jahr 2022 höchstwahrscheinlich noch erhöht haben. Gerade diese Studierenden konnten durch die Kombination von höheren Nebenkostenabrechnungen und der Verzögerung bei der Beantragung in ein finanzielles Loch fallen.
Ziel der Einmalzahlung war es, die finanzielle Belastung von Studierenden und Fachschüler:innen durch u.a. gestiegene Energiepreise abzufedern. Die Auszahlung sollte dabei schnell passieren. Die Fraktion der FDP im Bundestag schreibt hier in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im Gesetzgebungsverfahren für das EPPSG: “Die Bundesregierung mache alles dafür, damit die Auszahlung mit dem kommenden Jahr beginnen könne, also so rechtzeitig, um die dann zu erwartenden Nebenkostenabrechnungen abzufedern” (<ref>https://dserver.bundestag.de/btd/20/047/2004741.pdf</ref>, Seite 7f.) Dies ist so nicht eingetreten, da die Auszahlung erst ab dem 15. März beantragt werden konnte. Daraus folgte, dass die Hilfe auch erst nach Ende vieler Zahlungsfristen der Nebenkostenabrechnungen ausgezahlt wurde. Nach der EU Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen von 2021<ref>https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N066_63.html</ref> sind 38,5% der Studierenden nicht in der Lage, größere ungeplante Ausgaben zu bestreiten. Bei Studierenden, die alleine oder in Wohngemeinschaften ausschließlich mit anderen Studierenden zusammen wohnen, gilt dies sogar für mehr als die Hälfte. Die gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise werden diesen Anteil für das Jahr 2022 höchstwahrscheinlich noch erhöht haben. Gerade diese Studierenden konnten durch die Kombination von höheren Nebenkostenabrechnungen und der Verzögerung bei der Beantragung in ein finanzielles Loch fallen.


Im Rahmen der Rückerstattungen der Semesterticket-Beiträge für das 9-Euro-Ticket wurde an vielen Hochschulen ein eigenes System entwickelt, welches auch die Anforderungen an ein System zur Auszahlung der Einmalzahlung (Authentifizierung, Überprüfung der Zugehörigkeit zur Hochschule zu einem Stichtag und Abfrage von Kontodaten sowie die Überweisung des Betrags) erfüllt. Dies widerspricht zumindest in Teilen der Aussage der Bundesministerin für Bildung und Forschung: “Eine Auszahlung an rund 3,5 Millionen Menschen in 16 Bundesländern an mehr als 4.000 unterschiedlichsten Ausbildungsstätten hat es so noch nicht gegeben.” <ref>https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/einmalzahlung-studierende-2143736</ref> Denkbar wäre für die Einmalzahlung z.B. ein System gewesen, in dem die Ausbildungsstätten die Antragstellung und Auszahlung über eine Reaktivierung des bestehenden 9-Euro-Ticket-Tools abwickeln und die Kosten hierfür vom Bund erstattet bekommen. Zusätzlich hätte eine optionale (ggf. zentral angebotene) Plattform für die Ausbildungsstätten zur Verfügung gestellt werden können, die ein solches System erst noch hätten entwickeln müssen. (Z.B. Berufsschulen oder Hochschulen ohne Semesterticket)
Im Rahmen der Rückerstattungen der Semesterticket-Beiträge für das 9-Euro-Ticket wurde an vielen Hochschulen ein eigenes System entwickelt, welches auch die Anforderungen an ein System zur Auszahlung der Einmalzahlung (Authentifizierung, Überprüfung der Zugehörigkeit zur Universität zu einem Stichtag und Abfrage von Kontodaten sowie die Überweisung des Betrags) erfüllt. Dies widerspricht zumindest in Teilen der Aussage der Bundesministerin für Bildung und Forschung: “Eine Auszahlung an rund 3,5 Millionen Menschen in 16 Bundesländern an mehr als 4.000 unterschiedlichsten Ausbildungsstätten hat es so noch nicht gegeben.” <ref>https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/einmalzahlung-studierende-2143736</ref> Denkbar wäre für die Einmalzahlung z.B. ein System gewesen, in dem die Ausbildungsstätten die Antragstellung und Auszahlung über eine Reaktivierung des bestehenden 9-Euro-Ticket-Tools abwickeln und die Kosten hierfür vom Bund erstattet bekommen. Zusätzlich hätte eine optionale (ggf. zentral angebotene) Plattform für die Ausbildungsstätten zur Verfügung gestellt werden können, die ein solches System erst noch hätten entwickeln müssen. (Z.B. Berufsschulen oder Hochschulen ohne Semesterticket)


Bei der Entwicklung des zentralen Antragstools waren nur während des Gesetzgebungsverfahrens zwei selektierte Studierendenvertretungen (fzs und LHG) eingebunden, die eine Stellungnahme zum geplanten EPPSG einreichen konnten.<ref>https://fragdenstaat.de/anfrage/zustaendigkeiten-soforthilfe-studierende/778269/anhang/230302cbescheid_geschwaerzt.pdf</ref> Fachschüler:innen waren hier überhaupt nicht vertreten. Sinnvoll wäre hier eine Einbindung von Studierenden- und Fachschüler:innenvertretungen in den Bund-Länder-Konferenzen, in der die Umsetzung besprochen wurde, gewesen. Dies hätte in Folge einen stärkeren Fokus auf die Bedürfnisse der Studierenden und Fachschüler:innen gelegt. Gerade im Hinblick auf die prekären Situationen, in denen diese waren und sind, hätte ein eben solcher Fokus zu einer effektiveren Hilfe für Studierende und Fachschüler:innen geführt.
Bei der Entwicklung des zentralen Antragstools waren nur während des Gesetzgebungsverfahrens zwei selektierte Studierendenvertretungen (fzs und LHG) eingebunden, die eine Stellungnahme zum geplanten EPPSG einreichen konnten.<ref>https://fragdenstaat.de/anfrage/zustaendigkeiten-soforthilfe-studierende/778269/anhang/230302cbescheid_geschwaerzt.pdf</ref> Fachschüler:innen waren hier überhaupt nicht vertreten. Sinnvoll wäre hier eine Einbindung von Studierenden- und Fachschüler:innenvertretungen in den Bund-Länder-Konferenzen, in der die Umsetzung besprochen wurde, gewesen. Dies hätte in Folge einen stärkeren Fokus auf die Bedürfnisse der Studierenden und Fachschüler:innen gelegt. Gerade im Hinblick auf die prekären Situation, in denen diese waren und sind, hätte ein eben solcher Fokus zu einer effektiveren Hilfe für Studierende und Fachschüler:innen geführt.


Auch die Datenschutzbehörden wurden in dem Prozess zu spät eingebunden. Beispielsweise wurden die Anmerkungen des LfDI des Saarlandes zur Verschlüsselung von Datensätzen vor Übermittlung an die zentrale Stelle umgesetzt.<ref>https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-kommunikation-mit-datenschutzbehoerden-zur-einmalzahlung/783151/anhang/230316danlage2-stellungnahmelfdisl.pdf</ref> Wären Datenschutzbehörden früher, insbesondere noch in der Konzeptionsphase, eingebunden worden, hätte die Antragsplattform wesentlich datenschutzfreundlicher sein können, z.B. indem ganz auf eine zentralisierte Lösung verzichtet worden wäre. So hat die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) in ihrer Stellungnahme vom 3. Februar <ref>https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-kommunikation-mit-datenschutzbehoerden-zur-einmalzahlung/783151/anhang/230316eanlage3-stellungnahmedsk.pdf</ref> diverse Entscheidungen in der Konzeption kritisiert. Besonders hervorzuheben ist hier die fehlende Notwendigkeit einer zentralen statt dezentraler Plattformen. Eine zentrale Plattform wurde im Hinblick auf möglichen Missbrauch durch doppelte Antragstellung gewählt. Die DSK sieht hier keine Anhaltspunkte dafür, alle Studierenden und Fachschüler:innen unter Generalverdacht stellen zu müssen. Die zentrale Verarbeitung und ein Abgleich der Anträge mit allen bisher gestellten Anträgen ist damit unnötig und zudem datenschutzrechtlich unzulässig.
Auch die Datenschutzbehörden wurden in dem Prozess zu spät eingebunden. Beispielsweise wurden die Anmerkungen des LfDI des Saarlandes zur Verschlüsselung von Datensätzen vor Übermittlung an die zentrale Stelle umgesetzt.<ref>https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-kommunikation-mit-datenschutzbehoerden-zur-einmalzahlung/783151/anhang/230316danlage2-stellungnahmelfdisl.pdf</ref> Wären Datenschutzbehörden früher, insbesondere noch in der Konzeptionsphase, eingebunden worden, hätte die Antragsplattform wesentlich datenschutzfreundlicher sein können, z.B. indem ganz auf eine zentralisierte Lösung verzichtet worden wäre. So hat die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) in ihrer Stellungnahme vom 3. Februar <ref>https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-kommunikation-mit-datenschutzbehoerden-zur-einmalzahlung/783151/anhang/230316eanlage3-stellungnahmedsk.pdf</ref> diverse Entscheidungen in der Konzeption kritisiert. Besonders hervorzuheben ist hier die fehlende Notwendigkeit einer zentralen statt dezentraler Plattformen. Eine zentrale Plattform wurde im Hinblick auf möglichen Missbrauch durch doppelte Antragstellung gewählt. Die DSK sieht hier keine Anhaltspunkte dafür, alle Studierenden und Fachschüler:innen unter Generalverdacht stellen zu müssen. Die zentrale Verarbeitung und ein Abgleich der Anträge mit allen bisher gestellten Anträgen ist damit unnötig und zudem datenschutzrechtlich unzulässig.
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