Bearbeiten von „KIF510:Datenschutz Einmalzahlung

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Auch die Datenschutzbehörden wurden in dem Prozess zu spät eingebunden. Beispielsweise wurden die Anmerkungen des LfDI des Saarlandes zur Verschlüsselung von Datensätzen vor Übermittlung an die zentrale Stelle umgesetzt.<ref>https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-kommunikation-mit-datenschutzbehoerden-zur-einmalzahlung/783151/anhang/230316danlage2-stellungnahmelfdisl.pdf</ref> Wären Datenschutzbehörden früher, insbesondere noch in der Konzeptionsphase, eingebunden worden, hätte die Antragsplattform wesentlich datenschutzfreundlicher sein können, z.B. indem ganz auf eine zentralisierte Lösung verzichtet worden wäre. So hat die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) in ihrer Stellungnahme vom 3. Februar <ref>https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-kommunikation-mit-datenschutzbehoerden-zur-einmalzahlung/783151/anhang/230316eanlage3-stellungnahmedsk.pdf</ref> diverse Entscheidungen in der Konzeption kritisiert. Besonders hervorzuheben ist hier die fehlende Notwendigkeit einer zentralen statt dezentraler Plattformen. Eine zentrale Plattform wurde im Hinblick auf möglichen Missbrauch durch doppelte Antragstellung gewählt. Die DSK sieht hier keine Anhaltspunkte dafür, alle Studierenden und Fachschüler:innen unter Generalverdacht stellen zu müssen. Die zentrale Verarbeitung und ein Abgleich der Anträge mit allen bisher gestellten Anträgen ist damit unnötig und zudem datenschutzrechtlich unzulässig.
Auch die Datenschutzbehörden wurden in dem Prozess zu spät eingebunden. Beispielsweise wurden die Anmerkungen des LfDI des Saarlandes zur Verschlüsselung von Datensätzen vor Übermittlung an die zentrale Stelle umgesetzt.<ref>https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-kommunikation-mit-datenschutzbehoerden-zur-einmalzahlung/783151/anhang/230316danlage2-stellungnahmelfdisl.pdf</ref> Wären Datenschutzbehörden früher, insbesondere noch in der Konzeptionsphase, eingebunden worden, hätte die Antragsplattform wesentlich datenschutzfreundlicher sein können, z.B. indem ganz auf eine zentralisierte Lösung verzichtet worden wäre. So hat die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) in ihrer Stellungnahme vom 3. Februar <ref>https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-kommunikation-mit-datenschutzbehoerden-zur-einmalzahlung/783151/anhang/230316eanlage3-stellungnahmedsk.pdf</ref> diverse Entscheidungen in der Konzeption kritisiert. Besonders hervorzuheben ist hier die fehlende Notwendigkeit einer zentralen statt dezentraler Plattformen. Eine zentrale Plattform wurde im Hinblick auf möglichen Missbrauch durch doppelte Antragstellung gewählt. Die DSK sieht hier keine Anhaltspunkte dafür, alle Studierenden und Fachschüler:innen unter Generalverdacht stellen zu müssen. Die zentrale Verarbeitung und ein Abgleich der Anträge mit allen bisher gestellten Anträgen ist damit unnötig und zudem datenschutzrechtlich unzulässig.


Das BMBF sowie alle weiteren beteiligten Stellen haben zudem keine schlüssige Begründung liefern können, weshalb ein Zwang zu einem bund.ID Konto besteht. In der Antwort des MID-ST zur Stellungnahme der DSK<ref>https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-kommunikation-mit-datenschutzbehoerden-zur-einmalzahlung/783151/anhang/230316fanlage4-anschreibenstandsk_geschwaerzt.pdf</ref> führt das MID aus, dass die Nutzung der bund.ID gewählt wurde, da hier schon Kompetenzen durch BAFöG Digital vorhanden sind. Allerdings wird an keiner Stelle dargelegt, weshalb eine Gast-Anmeldung nicht zugelassen wird, sondern zwingend ein bund.ID Konto angelegt werden muss. Hierfür gibt es keinen für uns ersichtlichen Grund außer der Möglichkeit, die Nutzungszahlen der bisher wenig angenommenen bund.ID künstlich in die Höhe zu treiben.
Das BMBF sowie alle weiteren beteiligten Stellen haben zudem keine schlüssige Begründung liefern können, weshalb ein Zwang zu einem bund.ID Konto besteht. In der Antwort des MID-ST zur Stellungnahme der DSK<ref>https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-kommunikation-mit-datenschutzbehoerden-zur-einmalzahlung/783151/anhang/230316fanlage4-anschreibenstandsk_geschwaerzt.pdf</ref> führt das MID aus, dass die Nutzung der bund.ID gewählt wurde, da hier schon Kompetenzen durch BAFöG Digital vorhanden sind. Allerdings wird an keiner Stelle dargelegt, weshalb eine Gast-Anmeldung nicht zugelassen wird, sondern zwingend ein bund.ID Konto angelegt werden muss. Hierfür gibt es keinen für uns ersichtlichen Grund außer der Möglichkeit, die Nutzungszahlen der bisher wenig genutzten bund.ID künstlich in die Höhe zu treiben.


Auch in der Umsetzung der eigentlichen Plattform wurden technische Dinge nicht bedacht. So waren die Server sämtlicher beteiligter Stellen nicht auf den Ansturm an den ersten Tagen der Antragstellung vorbereitet. Die Webseite der bund.ID war teilweise komplett unerreichbar und es konnten lange Zeit keine neuen bund.ID-Konten angelegt werden. Außerdem brach der Server der Bundesdruckerei unter der Last zusammen, sodass auch andere Dienste, die auf die Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises angewiesen sind, nicht genutzt werden konnten. Der Testlauf, der vor dem deutschlandweiten Start der Antragsplattform durchgeführt wurde, war also augenscheinlich nicht ausreichend. Ebenfalls ist fraglich, ob die beteiligten Stellen (BMI, Bundesdruckerei, Governikus als Entwickler der AusweisApp2) auf die zu erwartende massive Lastspitze hingewiesen wurden. Eine solche Lastspitze musste vor allem vor dem Hintergrund der Startprobleme bei der Überbrückungshilfe für Studierende im Juni 2020 auch bei der Einmalzahlung erwartet werden.
Auch in der Umsetzung der eigentlichen Plattform wurden technische Dinge nicht bedacht. So waren die Server sämtlicher beteiligter Stellen nicht auf den Ansturm an den ersten Tagen der Antragstellung vorbereitet. Die Webseite der bund.ID war teilweise komplett unerreichbar und es konnten lange Zeit keine neuen bund.ID-Konten angelegt werden. Außerdem brach der Server der Bundesdruckerei unter der Last zusammen, sodass auch andere Dienste, die auf die Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises angewiesen sind, nicht genutzt werden konnten. Der Testlauf, der vor dem deutschlandweiten Start der Antragsplattform durchgeführt wurde, war also augenscheinlich nicht ausreichend. Ebenfalls ist fraglich, ob die beteiligten Stellen (BMI, Bundesdruckerei, Governikus als Entwickler der AusweisApp2) auf die zu erwartende massive Lastspitze hingewiesen wurden. Eine solche Lastspitze musste vor allem vor dem Hintergrund der Startprobleme bei der Überbrückungshilfe für Studierende im Juni 2020 auch bei der Einmalzahlung erwartet werden.
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