Bearbeiten von „KIF510:Datenschutz Einmalzahlung

Aus KIF
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 29: Zeile 29:
'''Abwägung von Verhinderung von Missbrauch und Generalverdacht'''
'''Abwägung von Verhinderung von Missbrauch und Generalverdacht'''


Sowohl die Umsetzung der Überbrückungshilfe für Studierende als auch die Umsetzung der Einmalzahlung war von der Verhinderung von Missbrauch geprägt. Eine präventive Datensammlung zum Zweck der Missbrauchsverhinderung ist unverhältnismäßig und stellt alle Betroffenen unter Generalverdacht, statt ihnen einen Vertrauensvorschuss zu gewähren. Eine Verhinderung von Missbrauch darf nicht zulasten der informationellen Selbstbestimmung geschehen und ein entsprechendes Verfahren muss gewährleisten, dass immer nur die absolut notwendigen Daten gesammelt werden. Insbesondere bei der Einmalzahlung wurde nur eine theoretische Möglichkeit der Doppelbeantragung als Basis für die Datensammlung angeführt. Einen konkreten Anhaltspunkt für tatsächlichen Missbrauch gab es augenscheinlich nicht.
Sowohl die Umsetzung der Überbrückungshilfe für Studierende als auch die Umsetzung der Einmalzahlung war von der Verhinderung von Missbrauch geprägt. Eine präventive Datensammlung zum Zweck der Missbrauchsverhinderung widerspricht der Unschuldsvermutung und stellt alle Betroffenen unter Generalverdacht, statt ihnen einen Vertrauensvorschuss zu gewähren. Eine Verhinderung von Missbrauch darf nicht zulasten der informationellen Selbstbestimmung geschehen und ein entsprechendes Verfahren muss gewährleisten, dass immer nur die absolut notwendigen Daten gesammelt werden. Insbesondere bei der Einmalzahlung wurde nur eine theoretische Möglichkeit der Doppelbeantragung als Basis für die Datensammlung angeführt. Einen konkreten Anhaltspunkt für tatsächlichen Missbrauch gab es augenscheinlich nicht.


'''Datenschutz by Design'''
'''Datenschutz by Design'''
Bitte kopiere keine Webseiten, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle KIF-Beiträge automatisch unter der „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.5 “ stehen (siehe KIF:Urheberrechte für Einzelheiten). Falls du nicht möchtest, dass deine Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann klicke nicht auf „Seite speichern“.
Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)

Die folgende Vorlage wird auf dieser Seite verwendet: