Bearbeiten von „KIF510:Campusmanagementsysteme“
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Die {{KIF|51,0}} stellt Mängel bei Campusmanagementsystemen im Bereich der Benutzbarkeit, Stabilität und Datenportabilität<ref>Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten | Die {{KIF|51,0}} stellt Mängel bei Campusmanagementsystemen im Bereich der Benutzbarkeit, Stabilität und Datenportabilität<ref>Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Art. 20 Abs. 1 Satz 1 DSGVO)</ref> fest. Die überwiegende Zahl der durch die Konferenz vertretenen Hochschulen sind von solchen Mängeln betroffen. | ||
Die Konferenz fordert die Hochschulen dazu auf, dass sie nötige Ressourcen, die zum Betrieb qualitativ hochwertiger Campusmanagementsysteme und vergleichbarer Software erforderlich sind, bereitstellen. Das bedeutet insbesondere | Die Konferenz fordert die Hochschulen dazu auf, dass sie nötige Ressourcen, die zum Betrieb qualitativ hochwertiger Campusmanagementsysteme und vergleichbarer Software erforderlich sind, bereitstellen. Das bedeutet insbesondere |