KIF500:Tarifverträge für Studentische Hilfskräfte

Aus KIF

Resolutionsentwurf

Die 50,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Tarifvereinigung der Länder[1] dazu auf, die Gesprächszusage gegenüber der Verdi bezüglich des Tarifvertrags für studentische Beschäftigte[2] bis Ende des 3. Quartals 2022 einzulösen. Wir fordern außerdem, auf einen Tarifvertragsabschluss bis Ende des Kalenderjahres 2022 hinzuwirken.

Studentische Beschäftigte haben nicht nur eine unterstützende Funktion, im Gegenteil, sie sind notwendig für das Aufrechterhalten von Forschung, guter Lehre und des Unibetriebs.

Es muss möglich sein, mit dem Gehalt eines studentischen Beschäftigten, insbesondere aber einer SHK[3], angemessen zu leben.

Ergänzung: Resolutionsentwurf KOMA

Die 86. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften fordert die Tarifvereinigung der Länder (TV-L) dazu auf, die Gesprächszusage gegenüber ver.di bezüglich des Tarifvertrags für studentische Beschäftigte (TV-Stud) [Kommentar: ggf. abgeschwächte Formulierung] bis Ende des 3. Quartals 2022 einzulösen. Wir fordern außerdem, auf einen Tarifvertragsabschluss bis Ende des Kalenderjahres 2022 hinzuwirken. [Punkt IV von] (https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/H._Tarifeinigung/211129_Einigungspapier_2021_Stand_0.48_Uhr_TV_Corona-Sonderzahlung.pdf)

Im Mathematikstudium nehmen studentische Tutor☀️innen eine tragende Rolle ein. Da einerseits die von ihnen geleiteten Übungen ein wichtiger Teil des Mathematikstudiums sind und anderseits der Anteil an Studierenden, die als studentische Hilfskräfte tätig sind, sehr groß ist, haben sich vergangene Tagungen intensiv mit den Problematiken der Beschäftigungssituation auseinandergesetzt, siehe beispielsweise:

Die thematisierten Problematiken sind immer noch aktuell.

Diese Forderungen bekräftigen wir hiermit erneut und sehen in den Gesprächen eine große Chance, dort etwas Großes zu bewirken. Nach Abschluss der Redaktion werden die Tarifvertragsparteien in eine Bestandsaufnahme über die Beschäftigungsbedingungen der studentischen Hilfskräfte eintreten.

Anhang

Fußnoten

  1. TV-L
  2. TV-Stud
  3. Studentische Hilfskraft