KIF500:SysAkk Anforderungen: Unterschied zwischen den Versionen

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= Anforderungen an QM-Systeme im Kontext der Systemakkreditierung an Hochschulen =
= Anforderungen an QM-Systeme von systemakkreditierten Hochschulen =


Aus Sicht der {{KIF|50,0}} ist primäres Anliegen von QM-Systemen, Studiengänge fortwährend weiterzuentwickeln und deren Qualität zu verbessern. Dafür benötigen es vor allem:
Die {{KIF|50,0}} fordert systemakkreditierte Hochschulen auf, ihr (QM-)System als Instrument mit dem Primärzweck der Verbesserung der Studienqualität verstehen und eine auf ihr System angepasste entsprechende Qualitätskultur etablieren. Auf Basis eines solchen Selbstverständnisses soll das System die fortwährende Weiterentwicklung von Studiengängen sicherstellen.
* breite Beteiligung innerhalb der Hochschule, insbesondere durch Studierende
 
* Einbindung externe Gutachter:innen  
Hierzu benötigt es:
* Unabhängigkeit der QM-Prozesse sicherstellen
* Eine breite Beteiligung innerhalb der Hochschule. Hierbei sollen alle Statusgruppen aktiv in alle Prozessphasen des Systems (Konzeption, Durchführung, Reflexion und Weiterentwicklung) involviert werden.
** internes, von der Hochschulleitung unabhängiges Gruppengremium
* Externe Gutachter:innen, die grundsätzlich in allen internen Akkreditierungsverfahren einen Selbstbericht erhalten, der Informationen zu allen akkreditierungsrelevanten Kriterien aus der MRVO berücksichtigt. Zudem sollen Vor-Ort-Begehungen durch die Gutachter:innen als wichtige qualitätssichernde Elemente vorgesehen sein. Ganz besonders soll auch in allen Bereichen, in denen exteren Gutachter:innen beteiligt werden, die Möglichkeit zu studentischen Stellungnahmen bestehen.
** Vorhandensein eines Beschwerdemanagement
* Die Unabhängigkeit des QM-Prozesses. Diese lässt sich nur erreichen, indem die letztlich akkreditierende Instanz nicht weisungsgebunden ist und wenn erforderlich auch gegen die Interessen einer Hochschulleitung agieren kann. Darüber hinaus braucht es zwingend ein ebenfalls unabhängiges Beschwerdemanagement.
** für Qualitätsmanagement verantwortliche Mitarbeiter:innen sollen unabhängig handeln können
* Unabhängige externe Gutachter:innen und unabhängig geschulte hochschulexterne studentische Gutachter:innen. Die {{KIF|50,0}} empfiehlt an dieser Stelle den systemakkreditierten Hochschulen, eine Kooperation mit dem Studentischen Akkreditierungspool einzugehen, um derartige Gutachter:innnen zu akquirieren.
* Geschlossene Regelkreise
* Geschlossene Regelkreise und inneinandergreifende Prozesse innerhalb des Systems, damit eine fortlaufende Qualitätsentwicklung und -sicherung sichergestellt wird. Dies ist leider nicht immer der Fall.
* Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen
* Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen. Leider wird teilweise die Ansicht vertreten, dass sich durch Systemakkreditierung Kosten sparen ließen. Dem widersprechen wir ausdrücklich. Die Verbesserung der Studienqualität muss immer Fokus bleiben und darf nicht aus finanziellem Interesse in Mitleidenschaft gezogen werden. Ganz besonders muss hier innerhalb eines Systemakkreditierungsverfahrens sichergestellt werden, dass das zentrale QM über ausreichende Personalstärke verfügt.
* Hohe Transparenz innerhalb der Hochschule und nach außen
* Hohe Transparenz innerhalb der Hochschule und nach außen. Diese soll hergestellt werden durch die zeitnahe Veröffentlichung von Qualitätsberichten beim Akkreditierungsrat wie auch durch die Öffentlichmachung der Prozesse und Zuständigkeiten im System.
* Die angemessene Vermittlung von Kenntnissen zum System bei allen Beteiligten, z.B. über interne Schulungen.

Aktuelle Version vom 29. Mai 2022, 01:23 Uhr

Anforderungen an QM-Systeme von systemakkreditierten Hochschulen[Bearbeiten]

Die 50,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert systemakkreditierte Hochschulen auf, ihr (QM-)System als Instrument mit dem Primärzweck der Verbesserung der Studienqualität verstehen und eine auf ihr System angepasste entsprechende Qualitätskultur etablieren. Auf Basis eines solchen Selbstverständnisses soll das System die fortwährende Weiterentwicklung von Studiengängen sicherstellen.

Hierzu benötigt es:

  • Eine breite Beteiligung innerhalb der Hochschule. Hierbei sollen alle Statusgruppen aktiv in alle Prozessphasen des Systems (Konzeption, Durchführung, Reflexion und Weiterentwicklung) involviert werden.
  • Externe Gutachter:innen, die grundsätzlich in allen internen Akkreditierungsverfahren einen Selbstbericht erhalten, der Informationen zu allen akkreditierungsrelevanten Kriterien aus der MRVO berücksichtigt. Zudem sollen Vor-Ort-Begehungen durch die Gutachter:innen als wichtige qualitätssichernde Elemente vorgesehen sein. Ganz besonders soll auch in allen Bereichen, in denen exteren Gutachter:innen beteiligt werden, die Möglichkeit zu studentischen Stellungnahmen bestehen.
  • Die Unabhängigkeit des QM-Prozesses. Diese lässt sich nur erreichen, indem die letztlich akkreditierende Instanz nicht weisungsgebunden ist und wenn erforderlich auch gegen die Interessen einer Hochschulleitung agieren kann. Darüber hinaus braucht es zwingend ein ebenfalls unabhängiges Beschwerdemanagement.
  • Unabhängige externe Gutachter:innen und unabhängig geschulte hochschulexterne studentische Gutachter:innen. Die 50,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften empfiehlt an dieser Stelle den systemakkreditierten Hochschulen, eine Kooperation mit dem Studentischen Akkreditierungspool einzugehen, um derartige Gutachter:innnen zu akquirieren.
  • Geschlossene Regelkreise und inneinandergreifende Prozesse innerhalb des Systems, damit eine fortlaufende Qualitätsentwicklung und -sicherung sichergestellt wird. Dies ist leider nicht immer der Fall.
  • Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen. Leider wird teilweise die Ansicht vertreten, dass sich durch Systemakkreditierung Kosten sparen ließen. Dem widersprechen wir ausdrücklich. Die Verbesserung der Studienqualität muss immer Fokus bleiben und darf nicht aus finanziellem Interesse in Mitleidenschaft gezogen werden. Ganz besonders muss hier innerhalb eines Systemakkreditierungsverfahrens sichergestellt werden, dass das zentrale QM über ausreichende Personalstärke verfügt.
  • Hohe Transparenz innerhalb der Hochschule und nach außen. Diese soll hergestellt werden durch die zeitnahe Veröffentlichung von Qualitätsberichten beim Akkreditierungsrat wie auch durch die Öffentlichmachung der Prozesse und Zuständigkeiten im System.
  • Die angemessene Vermittlung von Kenntnissen zum System bei allen Beteiligten, z.B. über interne Schulungen.