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| = Anforderungen an QM-Systeme von systemakkreditierten Hochschulen = | | = Anforderungen an QM-Systeme im Kontext der Systemakkreditierung an Hochschulen = |
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| Die {{KIF|50,0}} fordert systemakkreditierte Hochschulen auf, ihr (QM-)System als Instrument mit dem Primärzweck der Verbesserung der Studienqualität verstehen und eine auf ihr System angepasste entsprechende Qualitätskultur etablieren. Auf Basis eines solchen Selbstverständnisses soll das System die fortwährende Weiterentwicklung von Studiengängen sicherstellen.
| | Aus Sicht der {{KIF|50,0}} ist primäres Anliegen von QM-Systemen, Studiengänge fortwährend weiterzuentwickeln und deren Qualität zu verbessern. Dafür benötigen es vor allem: |
| | | * breite Beteiligung innerhalb der Hochschule, insbesondere durch Studierende |
| Hierzu benötigt es:
| | * Einbindung externe Gutachter:innen |
| * Eine breite Beteiligung innerhalb der Hochschule. Hierbei sollen alle Statusgruppen aktiv in alle Prozessphasen des Systems (Konzeption, Durchführung, Reflexion und Weiterentwicklung) involviert werden. | | * Unabhängigkeit der QM-Prozesse sicherstellen |
| * Externe Gutachter:innen, die grundsätzlich in allen internen Akkreditierungsverfahren einen Selbstbericht erhalten, der Informationen zu allen akkreditierungsrelevanten Kriterien aus der MRVO berücksichtigt. Zudem sollen Vor-Ort-Begehungen durch die Gutachter:innen als wichtige qualitätssichernde Elemente vorgesehen sein. Ganz besonders soll auch in allen Bereichen, in denen exteren Gutachter:innen beteiligt werden, die Möglichkeit zu studentischen Stellungnahmen bestehen. | | ** internes, von der Hochschulleitung unabhängiges Gruppengremium |
| * Die Unabhängigkeit des QM-Prozesses. Diese lässt sich nur erreichen, indem die letztlich akkreditierende Instanz nicht weisungsgebunden ist und wenn erforderlich auch gegen die Interessen einer Hochschulleitung agieren kann. Darüber hinaus braucht es zwingend ein ebenfalls unabhängiges Beschwerdemanagement. | | ** Vorhandensein eines Beschwerdemanagement |
| * Unabhängige externe Gutachter:innen und unabhängig geschulte hochschulexterne studentische Gutachter:innen. Die {{KIF|50,0}} empfiehlt an dieser Stelle den systemakkreditierten Hochschulen, eine Kooperation mit dem Studentischen Akkreditierungspool einzugehen, um derartige Gutachter:innnen zu akquirieren. | | ** für Qualitätsmanagement verantwortliche Mitarbeiter:innen sollen unabhängig handeln können |
| * Geschlossene Regelkreise und inneinandergreifende Prozesse innerhalb des Systems, damit eine fortlaufende Qualitätsentwicklung und -sicherung sichergestellt wird. Dies ist leider nicht immer der Fall. | | * Geschlossene Regelkreise |
| * Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen. Leider wird teilweise die Ansicht vertreten, dass sich durch Systemakkreditierung Kosten sparen ließen. Dem widersprechen wir ausdrücklich. Die Verbesserung der Studienqualität muss immer Fokus bleiben und darf nicht aus finanziellem Interesse in Mitleidenschaft gezogen werden. Ganz besonders muss hier innerhalb eines Systemakkreditierungsverfahrens sichergestellt werden, dass das zentrale QM über ausreichende Personalstärke verfügt. | | * Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen |
| * Hohe Transparenz innerhalb der Hochschule und nach außen. Diese soll hergestellt werden durch die zeitnahe Veröffentlichung von Qualitätsberichten beim Akkreditierungsrat wie auch durch die Öffentlichmachung der Prozesse und Zuständigkeiten im System. | | * Hohe Transparenz innerhalb der Hochschule und nach außen |
| * Die angemessene Vermittlung von Kenntnissen zum System bei allen Beteiligten, z.B. über interne Schulungen.
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