Bearbeiten von „KIF500:Resolutionen/Anforderungen an QM-Systeme von systemakkreditierten Hochschulen

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Die {{KIF|50,0}} fordert systemakkreditierte Hochschulen auf, ihr (QM-)System als Instrument mit dem Primärzweck der Verbesserung der Studienqualität zu verstehen und eine auf ihr System angepasste entsprechende Qualitätskultur zu etablieren. Auf Basis eines solchen Selbstverständnisses soll das System die fortwährende Weiterentwicklung von Studiengängen sicherstellen.
Die {{KIF|50,0}} fordert systemakkreditierte Hochschulen auf, ihr (QM-)System als Instrument mit dem Primärzweck der Verbesserung der Studienqualität verstehen und eine auf ihr System angepasste entsprechende Qualitätskultur etablieren. Auf Basis eines solchen Selbstverständnisses soll das System die fortwährende Weiterentwicklung von Studiengängen sicherstellen.


Hierzu benötigt es (in unpriorisierter Reihenfolge):
Hierzu benötigt es:
* Eine breite Beteiligung innerhalb der Hochschule. Hierbei sollen alle Statusgruppen aktiv in alle Prozessphasen des Systems (Konzeption, Durchführung, Reflexion und Weiterentwicklung) involviert werden.
* Eine breite Beteiligung innerhalb der Hochschule. Hierbei sollen alle Statusgruppen aktiv in alle Prozessphasen des Systems (Konzeption, Durchführung, Reflexion und Weiterentwicklung) involviert werden.
* Externe Gutachter:innen, die grundsätzlich in allen internen Akkreditierungsverfahren einen Selbstbericht erhalten, der Informationen zu allen akkreditierungsrelevanten Kriterien aus der MRVO berücksichtigt. Zudem sollen Vor-Ort-Begehungen durch die Gutachter:innen als wichtige qualitätssichernde Elemente vorgesehen sein. Ganz besonders soll auch in allen Bereichen, in denen exteren Gutachter:innen beteiligt werden, die Möglichkeit zu studentischen Stellungnahmen bestehen.
* Externe Gutachter:innen, die grundsätzlich in allen internen Akkreditierungsverfahren einen Selbstbericht erhalten, der Informationen zu allen akkreditierungsrelevanten Kriterien aus der MRVO berücksichtigt. Zudem sollen Vor-Ort-Begehungen durch die Gutachter:innen als wichtige qualitätssichernde Elemente vorgesehen sein. Ganz besonders soll auch in allen Bereichen, in denen exteren Gutachter:innen beteiligt werden, die Möglichkeit zu studentischen Stellungnahmen bestehen.
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