KIF500:Konferenzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|50,0}} fordert die Hochschulen dazu auf, interessierten Studierenden die Teilnahme an Konferenzen mit Bezug zu ihrem Studium zu ermöglichen. Dies beinhaltet eine Freistellung für betreffenden Zeitraum, die Reisekostenübernahme sowie der Unterkunfts und Verpflegungskostenübernahme in Anlehnung auf die Landesreisenkostenpauschale.
Die {{KIF|50,0}} fordert die Hochschulen dazu auf, interessierten Studierenden die Teilnahme an Tagungen, Workshops oder Konferenzen mit Bezug zu ihrem Studium zu ermöglichen. Dies beinhaltet eine Freistellung für den betreffenden Zeitraum, die Reisekostenübernahme sowie der Unterkunfts- und Verpflegungskostenübernahme in Anlehnung auf die Landesreisenkostenpauschale.

Aktuelle Version vom 29. Mai 2022, 02:51 Uhr

Unterstützung bei der Teilnahme an Konferenzen[Bearbeiten]

Die 50,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen dazu auf, interessierten Studierenden die Teilnahme an Tagungen, Workshops oder Konferenzen mit Bezug zu ihrem Studium zu ermöglichen. Dies beinhaltet eine Freistellung für den betreffenden Zeitraum, die Reisekostenübernahme sowie der Unterkunfts- und Verpflegungskostenübernahme in Anlehnung auf die Landesreisenkostenpauschale.