Bearbeiten von „KIF495:Resolutionsentwürfe/WissZeitVG“
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Die {{KIF|49,5}} bestätigt die Resolution der {{KIF|43,5}} zum [[KIF435:Resolutionen/Wissenschaftszeitvertragsgesetz|Wissenschaftszeitvertragsgesetz]] (WissZeitVG) und fordert die neue Bundesregierung, die Länder und die Hochschulen auf, die Lehre sowie die Situation der befristet Beschäftigten an den Hochschulen deutlich zu verbessern. | Die {{KIF|49,5}} bestätigt die Resolution der {{KIF|43,5}} zum [[KIF435:Resolutionen/Wissenschaftszeitvertragsgesetz|Wissenschaftszeitvertragsgesetz]] (WissZeitVG) und fordert die neue Bundesregierung, die Länder und die Hochschulen auf, die Lehre sowie die Situation der befristet Beschäftigten an den Hochschulen deutlich zu verbessern. | ||
Der | Der hohe Anteil der befristet Beschäftigten an den deutschen Hochschulen (laut BuWiN lag dieser für den Bericht 2017 bei 92%, [1]; laut BuWiN Bericht 2021 lag der Anteil im Jahr 2018 bei 98%, [2]) gefährdet die Qualität der Lehre und auch der Forschung massiv. Wissenschaftliche Mitarbeitende sind durch Betreuung, Begutachtung und Benotung von Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten maßgeblich in die Lehre eingebunden. Laut einer Studie der University and College Union ([3]) leiden Studium und Lehre unter dem aktuell vorherrschenden ständigen Personalwechsel. Um eine gleichbleibend hohe Qualität der Lehre gewährleisten zu können, ist es für Studierende also erforderlich, dass die wissenschaftlichen Mitarbeitenden deutlich mehr als bisher entfristet werden. Die aktuelle Fluktuation kann sich darüber hinaus nicht nur negativ auf die Qualität, sondern auch auf die Dauer des Studiums auswirken. | ||
Die {{KIF|49,5}} stellt außerdem fest, dass Lehre, Betreuung von Studierenden und Pflege der universitären Infrastruktur keine kurzzeitigen Projektaufgaben, sondern dauerhafte Aufgaben sind, die nachhaltig auf einem gleichbleibend hohen Niveau zu leisten sind. Insbesondere die Grundlehre und die Pflichtveranstaltungen, welche jedes Jahr oder jedes Semester gehalten werden müssen, müssen durch unbefristete Lehrende geleistet werden. Solche Daueraufgaben sollten nicht an befristete Arbeitsverträge gebunden sein. Für Daueraufgaben müssen Dauerstellen geschaffen werden! | Die {{KIF|49,5}} stellt außerdem fest, dass Lehre, Betreuung von Studierenden und Pflege der universitären Infrastruktur keine kurzzeitigen Projektaufgaben, sondern dauerhafte Aufgaben sind, die nachhaltig auf einem gleichbleibend hohen Niveau zu leisten sind. Insbesondere die Grundlehre und die Pflichtveranstaltungen, welche jedes Jahr oder jedes Semester gehalten werden müssen, müssen durch unbefristete Lehrende geleistet werden. Solche Daueraufgaben sollten nicht an befristete Arbeitsverträge gebunden sein. Für Daueraufgaben müssen Dauerstellen geschaffen werden! |