Bearbeiten von „KIF495:Resolutionsentwürfe/WissZeitVG

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Die {{KIF|49,5}} bestätigt die Resolution der {{KIF|43,5}} zum [[KIF435:Resolutionen/Wissenschaftszeitvertragsgesetz|Wissenschaftszeitvertragsgesetz]] (WissZeitVG) und fordert die neue Bundesregierung, die Länder und die Hochschulen auf, die Lehre sowie die Situation der befristet Beschäftigten an den Hochschulen deutlich zu verbessern.
Die {{KIF|49,5}} bestätigt die Resolution der {{KIF|43,5}} zum [[KIF435:Resolutionen/Wissenschaftszeitvertragsgesetz|Wissenschaftszeitvertragsgesetz]] (WissZeitVG) und fordert die neue Bundesregierung, die Länder und die Hochschulen auf, die Lehre sowie die Situation der befristet Beschäftigten an den Hochschulen deutlich zu verbessern.


Der extrem hohe Anteil der befristet Beschäftigten an den deutschen Hochschulen (laut BuWiN lag dieser für den Bericht 2017 bei 92%, [1]; laut BuWiN Bericht 2021 lag der Anteil im Jahr 2018 bei 98%, [2]) gefährdet die Qualität der Lehre und auch der Forschung massiv. Wissenschaftliche Mitarbeitende sind durch Betreuung, Begutachtung und Benotung von Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten maßgeblich in die Lehre eingebunden. Laut einer Studie der University and College Union ([3]) leiden Studium und Lehre unter dem aktuell vorherrschenden ständigen Personalwechsel. Um eine gleichbleibend hohe Qualität der Lehre gewährleisten zu können, ist es für Studierende also erforderlich, dass die wissenschaftlichen Mitarbeitenden deutlich mehr als bisher entfristet werden. Die aktuelle Fluktuation kann sich darüber hinaus nicht nur negativ auf die Qualität, sondern auch auf die Dauer des Studiums auswirken.
Der hohe Anteil der befristet Beschäftigten an den deutschen Hochschulen (laut BuWiN lag dieser für den Bericht 2017 bei 92%, [1]; laut BuWiN Bericht 2021 lag der Anteil im Jahr 2018 bei 98%, [2]) gefährdet die Qualität der Lehre und auch der Forschung massiv. Wissenschaftliche Mitarbeitende sind durch Betreuung, Begutachtung und Benotung von Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten maßgeblich in die Lehre eingebunden. Laut einer Studie der University and College Union ([3]) leiden Studium und Lehre unter dem aktuell vorherrschenden ständigen Personalwechsel. Um eine gleichbleibend hohe Qualität der Lehre gewährleisten zu können, ist es für Studierende also erforderlich, dass die wissenschaftlichen Mitarbeitenden deutlich mehr als bisher entfristet werden. Die aktuelle Fluktuation kann sich darüber hinaus nicht nur negativ auf die Qualität, sondern auch auf die Dauer des Studiums auswirken.


Die {{KIF|49,5}} stellt außerdem fest, dass Lehre, Betreuung von Studierenden und Pflege der universitären Infrastruktur keine kurzzeitigen Projektaufgaben, sondern dauerhafte Aufgaben sind, die nachhaltig auf einem gleichbleibend hohen Niveau zu leisten sind. Insbesondere die Grundlehre und die Pflichtveranstaltungen, welche jedes Jahr oder jedes Semester gehalten werden müssen, müssen durch unbefristete Lehrende geleistet werden. Solche Daueraufgaben sollten nicht an befristete Arbeitsverträge gebunden sein. Für Daueraufgaben müssen Dauerstellen geschaffen werden!  
Die {{KIF|49,5}} stellt außerdem fest, dass Lehre, Betreuung von Studierenden und Pflege der universitären Infrastruktur keine kurzzeitigen Projektaufgaben, sondern dauerhafte Aufgaben sind, die nachhaltig auf einem gleichbleibend hohen Niveau zu leisten sind. Insbesondere die Grundlehre und die Pflichtveranstaltungen, welche jedes Jahr oder jedes Semester gehalten werden müssen, müssen durch unbefristete Lehrende geleistet werden. Solche Daueraufgaben sollten nicht an befristete Arbeitsverträge gebunden sein. Für Daueraufgaben müssen Dauerstellen geschaffen werden!  
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Diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeitende, welche nach einer Promotion in der Wissenschaft bleiben möchten, haben ein großes Interesse daran, die Wissenschaft weiter voranzubringen. Mit guten und sicheren Arbeits- und Vertragsbedingungen wird ein langfristiges Engagement der wissenschaftlichen Mitarbeitenden ermöglicht. Aus diesem Grund muss die Sonderbefristung nach der Promotion abgeschafft werden. Die Entfristungsregelung für PostDocs im neuen Berliner Hochschulgesetz (§ 110 (6) BerlHG) muss durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz eine bundesweite Regelung werden.
Diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeitende, welche nach einer Promotion in der Wissenschaft bleiben möchten, haben ein großes Interesse daran, die Wissenschaft weiter voranzubringen. Mit guten und sicheren Arbeits- und Vertragsbedingungen wird ein langfristiges Engagement der wissenschaftlichen Mitarbeitenden ermöglicht. Aus diesem Grund muss die Sonderbefristung nach der Promotion abgeschafft werden. Die Entfristungsregelung für PostDocs im neuen Berliner Hochschulgesetz (§ 110 (6) BerlHG) muss durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz eine bundesweite Regelung werden.


Der [https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/studium/zukunftsvertrag-studium-und-lehre-staerken/zukunftsvertrag-studium-und-lehre-staerken.html Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken"] muss seinem Namen gerecht werden! Die Lehre muss in der wissenschaftlichen Karriere eine deutlich höhere Bedeutung gewinnen. Daher ist es dringend geboten, den Zukunftsvertrag zu überarbeiten. Zum einen muss darin eine Steigerung des Anteils an unbefristeten Stellen unter wissenschaftlichen Mitarbeitenden geregelt sein. Zum anderen müssen (Junior-)Professuren mit Schwerpunkt auf die Lehre (vgl. §47 (1), (2) BbgHG) und Stellen mit Schwerpunkt auf die Lehre im wissenschaftlichen Mittelbau (vgl. §110a BerlHG, §24 BremHG) geschaffen werden. Auch diese müssen bundeweit entfristet werden.
Der [https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/studium/zukunftsvertrag-studium-und-lehre-staerken/zukunftsvertrag-studium-und-lehre-staerken.html Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken"] muss seinem Namen gerecht werden! Die Lehre muss in der wissenschaftlichen Karriere eine deutlich höhere Bedeutung gewinnen. Daher ist es dringend geboten, den Zukunftsvertrag zu überarbeiten. Zum einen muss darin eine Steigerung des Anteils an unbefristeten Stellen unter wissenschaftlichen Mitarbeitenden geregelt sein. Zum anderen müssen (Junior-)Professuren mit Schwerpunkt auf die Lehre (vgl. §47, §48 BrandHG) und Stellen mit Schwerpunkt auf die Lehre im wissenschaftlichen Mittelbau (vgl. §110a BerlHG, §24 BremHG) geschaffen werden. Auch diese müssen bundeweit entfristet werden.


Die Qualität der Lehre muss immer objektive Grundlage für die Entscheidungsfindung des Bundes und der Länder sein. Dazu fordert die {{KIF|49,5}} deutschlandweit anerkannte, verpflichtende Schulungen, Weiterbildungen und Zertifikate zur didaktischen Weiterbildung, wie sie beispielsweise der DGHD anbietet. Der Bund muss über den Zukunftsvertrag sicherstellen, dass die Regelungen in allen Bundesländern gleich sind und angewendet werden. Das wissenschaftliche Personal und besonders die Studierenden müssen sich darauf verlassen können, dass unabhängig von ihrem Bundesland die Lehre überall die gleiche, hohe Bedeutung hat.
Die Qualität der Lehre muss immer objektive Grundlage für die Entscheidungsfindung des Bundes und der Länder sein. Dazu fordert die {{KIF|49,5}} deutschlandweit anerkannte, verpflichtende Schulungen, Weiterbildungen und Zertifikate zur didaktischen Weiterbildung, wie sie beispielsweise der DGHD anbietet. Der Bund muss über den Zukunftsvertrag sicherstellen, dass die Regelungen in allen Bundesländern gleich sind und angewendet werden. Das wissenschaftliche Personal und besonders die Studierenden müssen sich darauf verlassen können, dass unabhängig von ihrem Bundesland die Lehre überall die gleiche, hohe Bedeutung hat.
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** Bezug zu Deutschland ist nicht besonders deutlich -> Done
** Bezug zu Deutschland ist nicht besonders deutlich -> Done
* Auf die bereits existierenden Schulungsprogramme, z.B. von der DGHD verweisen? > Done
* Auf die bereits existierenden Schulungsprogramme, z.B. von der DGHD verweisen? > Done
* ! im Titel -> Stil-entscheidung
* ! im Titel
* letzter Satz im Präsens: Ist das gut? -> Entscheidung des AK
* letzter Satz im Präsens: Ist das gut?
* Begründungen fehlen, Argumente der Gegeseite könnten noch mitdiskutiert werden -> Done
* Begründungen fehlen, Argumente der Gegeseite könnten noch mitdiskutiert werden -> Done
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