Bearbeiten von „KIF495:Resolutionsentwürfe/Persönlichkeitsbildung

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== Persönlichkeitsbildung ==
== Persönlichkeitsbildung ==


Die {{KIF|49,5}} fordert die Hochschulen auf, der Verpflichtung zur Förderung der Persönlichkeitsbildung und der damit einhergehenden Fähigkeit zur Mitgestaltung in demokratischen Strukturen, gemäß geltenden Rechts<sup>a</sup>, nachzukommen und politisches Engagement in (hochschulpolitischen) Gremien und Strukturen von Studierenden zu fördern und Anreize für die Beteiligung schaffen.
Die 49,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, zur verpflichteten Förderrung der Persönlichkeitsbildung und der damit einhergehenden Fähigkeit der Mitgestaltung in demokratischen Strukturen, gemäß §11 Asatz 1 Nummer 2 der Musterrechtsverordnung[0] welche die Zeile von §2 Absatz 3 Nummer 1 des Studienakkreditierungsstaatsvertrag[1] durchsetzt, politisches Engagement in (hoschulpolitischen) Gremien und Strukturen der Studierenden zu fördern und zu [andere Formulierung für entlohnen und zu aufgeben Motivieren].


Zusatz: Eine solche Förderung sollte eine Anrechnung zum Studienerfolg in Form von ECTS beinhalten. Desweiteren sollte eine erläuternde Einführung in derlei Strukturen bereitgestellt und Studierende dazu angeregt werden, sich in tatsächlichen Abläufen zu beteiligen. So etwas könnte in ein eigenes Modul gefasst oder in existierende integriert werden.
Zusatz: Eine Solche Förderrung sollte eine Anrechnung zum Studienerfolg mittels ECTS beinhalten. Des weiteren sollte eine Einführung in solche Strukturen bereitgestellt werden und Studierende angeregt werden sich in tatsächlichen Abläufen zu beteiligen. Soetwas könnte in ein eigenes Modul gefasst oder in existente intigriert werden.


Kommentar: Derzeit lässt die Partizipation in solchen Bereichen stark zu wünschen übrig, da viele Studierende neben ihrem Studium, gesundheitsrelevanten Sport- und Freizeitaktivitäten und häufiger Berufstätigkeit keine Zeit finden sich noch zusätzlich politisch zu engagieren und in das Thema einzuarbeiten. Ehrenamtlicher Einsatz wird hier verhindert durch den Druck des Studiums, in möglichst kurzer Zeit Wissen zu festigen um einen Studienfortschritt zu verzeichnen, welcher häufig Vorraussetzung für eine Fortführung des Studiums bzw. dessen Finanzierung bildet (Erfolgsnachweise für ua. Stipendien und Bafög). Durch eine Einbindung des Engagements in das jeweilige Lehrkonzept würde auch damit ein Studienerfolg erzielt und dabei die persönliche und politische Bildung gefördert. Zusätzlich könnten so einige Personen als langfristigere Akteure für Strukturen dieser Art gewonnen werden, welche sonst möglicherweise nie in Kontakt damit gekommen wären.
Kommentar: Derzeit lässt die partizipation in solchen bereichen stark zu wünschen übrig, da viele studierenden neben ihrem, Studium, gesundheitsrelevanter Sport und freizeitaktivitäten und oftmaliger Berufstätigkeit keine Zeit finden sich noch zusätzlich politisch zu engagieren und in das Thema einzuarbeiten. Der Druck des Studium in einer kurzer Zeit das wissen zu verfässtigen um einen Studienfortschritt zu verzeichenen, welcher oftmals eine Forraussetzung für eine fortführung des studiums bzw. deren Finanzierung bildet (Erfolgsnachweise für ua. Stipendien und Bafög) verhindern hier den ehrenamtlichen Einsatz. Durch eine einbindung in das jeweilige Lehrkonzept würde hiermit auch ein Studienerfolg erzielt, die persönliche und politische Bildung gefördert und einige langfristigere Aktöre für eine Beteiligung solcher Strukturen gewonnen werden, welche sonst möglicherweise niemals in Kontakt mit dieser "Welt" gekommen wären.
 
[a] Vgl. § 11 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Musterrechtsverordnung[0], welche § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags[1] umsetzen.


[0] https://www.akkreditierungsrat.de/sites/default/files/downloads/2019/Musterrechtsverordnung.pdf
[0] https://www.akkreditierungsrat.de/sites/default/files/downloads/2019/Musterrechtsverordnung.pdf
[1] https://www.akkreditierungsrat.de/sites/default/files/downloads/2019/Studienakkreditierungsstaatsvertrag.pdf
[1] https://www.akkreditierungsrat.de/sites/default/files/downloads/2019/Studienakkreditierungsstaatsvertrag.pdf
Verfasser des Entwurfes einschließlich inklusion diverser Rechtschreibfehler: M4KR0
Verfasser des Entwurfes einschließlich inklusion diverser Rechtschreibfehler: M4KR0
== Polieren AK ==
* Verpflichtung besteht bereits
* Satzchaos
Die {{KIF|49,5}} fordert die Hochschulen dazu auf, ihrer Verpflichtung zur Förderung der Persönlichkeitsbildung <ref>Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 11 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Musterrechtsverordnung[0], welche § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags[1] umsetzen.</ref> nachzukommen. [...]
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