Bearbeiten von „KIF495:Resolutionsentwürfe/Ethik in KI“
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Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die Resolution "Ethik als Teil des Studiums" der {{KIF|44,5}} <ref>[[KIF445:Resolutionen/Ethik_als_Teil_des_Studiums|Resolution "Ethik als Teil des Studiums", KIF 44,5 ]]</ref> und die Anforderungen aus § 11 (1) Satz 3 MRVO nach Studienakkreditierungsstaatsvertrag <ref>https://www.akkreditierungsrat.de/sites/default/files/downloads/2019/Musterrechtsverordnung.pdf</ref>. | Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die Resolution "Ethik als Teil des Studiums" der {{KIF|44,5}} <ref>[[KIF445:Resolutionen/Ethik_als_Teil_des_Studiums|Resolution "Ethik als Teil des Studiums", KIF 44,5 ]]</ref> und die Anforderungen aus § 11 (1) Satz 3 MRVO nach Studienakkreditierungsstaatsvertrag <ref>https://www.akkreditierungsrat.de/sites/default/files/downloads/2019/Musterrechtsverordnung.pdf</ref>. | ||
Relevant sind für | Relevant sind für Informatikstudierende sowohl die ethisch-theoretischen Grundlagen als auch die Auseinandersetzung mit Alltagssituationen und angewandten Beispielen von gesellschaftlichen Auswirkungen und verantwortungsbewusstem Umgang. Wir begrüßen das Angebot dedizierter Module, insbesondere im Pflicht-, aber auch im Wahlbereich, vor allem für Grundlagen des Themas. | ||
Ergänzend sprechen wir uns für die Behandlung im direkten Kontext der restlichen fachlichen Auseinandersetzung | Ergänzend sprechen wir uns für die Behandlung im direkten Kontext der restlichen fachlichen Auseinandersetzung aus. Zweck ist die Anwendung, das Einordnen in Kontext und das Üben des Einsatzes der Grundlagen. | ||
Relevant in diesem Bereich sind unter anderem Themen wie: | Relevant in diesem Bereich sind unter anderem Themen wie: | ||
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Die {{KIF|49,5}} sieht die Verantwortung der Hochschulen, diese Thematik innerhalb der Institutionen und darüber hinaus stärker in den Fokus zu rücken als Grundlage für die obige Forderung. Gleichzeitig ist es nach unserer Auffassung auch grundsätzlich Aufgabe der Hochschulen, neben der reinen Wissensvermittlung eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Profession hervorzurufen. Dies wird gestützt durch §11 (1) Satz 3 der Musterrechtsverordnung nach Studienakkreditierungsstaatsvertrag. | Die {{KIF|49,5}} sieht die Verantwortung der Hochschulen, diese Thematik innerhalb der Institutionen und darüber hinaus stärker in den Fokus zu rücken als Grundlage für die obige Forderung. Gleichzeitig ist es nach unserer Auffassung auch grundsätzlich Aufgabe der Hochschulen, neben der reinen Wissensvermittlung eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Profession hervorzurufen. Dies wird gestützt durch §11 (1) Satz 3 der Musterrechtsverordnung nach Studienakkreditierungsstaatsvertrag. | ||
Ansprechperson: Fluffy (TU Do) |