Bearbeiten von „KIF490:Resolutionsentwürfe/Verwendung datenschutzkonformer Videokonferenzsysteme an Hochschulen

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Die Thematik wird trotz einer zukünftigen Rückkehr zum Lehrbetrieb in Präsenz nicht an grundsätzlicher Bedeutung verlieren, da einige Hochschulen bereits planen, die Online-Lehre in Teilen fortzuführen.
Die Thematik wird trotz einer zukünftigen Rückkehr zum Lehrbetrieb in Präsenz nicht an grundsätzlicher Bedeutung verlieren, da einige Hochschulen bereits planen, die Online-Lehre in Teilen fortzuführen.


Die {{KIF|49,0}} schließt sich darüber hinaus der Resolution der KaWuM mit dem Titel <code>Datenschutzrechtliche Bewertung der Zulässigkeit von //nichteuropäischen// Videokonferenzdiensten und cloudbasierten Diensten im universitären Lehrbetrieb</code><ref>https://wiki.kawum-matwerk.de/kawum:protokolle:21abschlussplenum#antraege</ref> vollumfänglich an; das Schutzniveau der DS-GVO darf hierbei nicht unterschritten werden.
Die {{KIF|49,0}} schließt sich darüber hinaus der Resolution der KaWuM mit dem Titel <code>Datenschutzrechtliche Bewertung der Zulässigkeit von //nichteuropäischen// Videokonferenzdiensten und cloudbasierten Diensten im universitären Lehrbetrieb</code><ref>https://wiki.kawum-matwerk.de/kawum:protokolle:21abschlussplenum#antraege</ref> vollumfänglich an, damit das Schutzniveau der DS-GVO nicht unterschritten wird.


== Resolution der KaWuM: Datenschutzrechtliche Bewertung der Zulässigkeit von //nichteuropäischen// Videokonferenzdiensten und cloudbasierten Diensten im universitären Lehrbetrieb ==
== Resolution der KaWuM: Datenschutzrechtliche Bewertung der Zulässigkeit von //nichteuropäischen// Videokonferenzdiensten und cloudbasierten Diensten im universitären Lehrbetrieb ==
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