Bearbeiten von „KIF490:Resolutionsentwürfe/Ethik in Machine Learning Modulen

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Gleichzeitig ist maschinelles Lernen an vielen deutschen Hochschulen bereits ein so heißes Thema, dass sogar spezielle Studiengänge zur "Data Science" eingerichtet werden. Die {{KIF|49,0}} stellt allerdings fest, dass die Risiken und ethischen Fragen der Technik in diesen und anderen Studiengängen viel zu wenig beleuchtet werden. Im Ergebnis werden in den nächsten Jahren viele Absolventen in die Wirtschaft und die Forschung entlassen werden, ohne jemals mit diesen Fragen konfontiert worden zu sein.
Gleichzeitig ist maschinelles Lernen an vielen deutschen Hochschulen bereits ein so heißes Thema, dass sogar spezielle Studiengänge zur "Data Science" eingerichtet werden. Die {{KIF|49,0}} stellt allerdings fest, dass die Risiken und ethischen Fragen der Technik in diesen und anderen Studiengängen viel zu wenig beleuchtet werden. Im Ergebnis werden in den nächsten Jahren viele Absolventen in die Wirtschaft und die Forschung entlassen werden, ohne jemals mit diesen Fragen konfontiert worden zu sein.


Die {{KIF|49,0}} fordert die Hochschulen auf, in Lehrveranstaltungen zum maschinellen Lernen den Themenbereich Ethik verpflichtend zu integrieren, um diese Thematik im gesamten Geschäftsbereich stärker in den Fokus zu rücken. Gleichzeitig ist es nach unserer Auffassung auch Aufgabe der Hochschulen, neben der reinen Wissensvermittlung auch eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Profession zu ermöglichen. Dies wird gestützt durch §11 (1) Satz 3 der Musterrechtsverordnung nach dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag.
Die {{KIF|49,0}} fordert die Hochschulen auf, in Lehrveranstaltungen zum maschinellen Lernen den Themenbereich Ethik verpflichtend zu integrieren, um diese Thematik im gesamten Geschäftsbereich stärker in den Fokus zu rücken. Gleichzeitig ist es nach unserer Auffassung auch Aufgabe der Hochschulen, neben der reinen Wissensvermittlung auch eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Profession zu ermöglichen. Dies wird gestützt durch $11 (1) Satz 3 der Musterrechtsverordnung nach dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag.


Ansprechpartner: Fluffy (TU Do)
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