Bearbeiten von „KIF490:Resolutionsentwürfe/Anerkennung

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Die 49,0.te Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften schließt sich dem Positionspapier: Anrechnung und Anerkennung an.
 
Die 49,0.te Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften schließt sich dem Positionspapier: Anrechnung<sup>1</sup> und Anerkennung<sup>2</sup> an.
 
<small>1 - Außerhochschulische Leistungen, die in das Studium eingebracht werden</small>
 
<small>2 - Leistungen, die an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erbracht wurden, die in das aktuelle Studium eingebracht werden</small>


= Positionspapier: Anrechnung und Anerkennung =
= Positionspapier: Anrechnung und Anerkennung =
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* Anerkennungs- und Anrechnungverfahren müssen transparent, fair, studierendenorientert und nachvollziehbar sein. Es ist notwendig, diese Verfahren in den Hochschulen einheitlich und bundesweit konsistent zu gestalten.
* Anerkennungs- und Anrechnungverfahren müssen transparent, fair, studierendenorientert und nachvollziehbar sein. Es ist notwendig, diese Verfahren in den Hochschulen einheitlich und bundesweit konsistent zu gestalten.
* Grundsätzlich ist im Zweifel – im Sinne der Empfehlung des HRK NEXUS Projekts – für die Studierenden zu entscheiden. Bei erfüllter Dokumentationspflicht der Kompetenzen auf Seiten der Antragstellenden muss die Beweislast bei der Hochschule liegen. Die Lissabon-Konvention muss an allen Hochschulen umgesetzt und angewendet werden.
* Grundsätzlich ist im Zweifel – im Sinne der Empfehlung des HRK NEXUS Projekts – für die Studierenden zu entscheiden. Bei erfüllter Dokumentationspflicht der Kompetenzen auf Seiten der Antragstellenden muss die Beweislast bei der Hochschule liegen. Die Lissabon-Konvention muss an allen Hochschulen umgesetzt und angewendet werden.
* Studierende und Studieninteressierte müssen durch geschultes Personal proaktiv und flächendeckend im Zusammenhang mit Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen beraten werden.
* Studierende und Studieninteressiert müssen durch geschultes Personal proaktiv und flächendeckend im Zusammenhang mit Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen beraten werden.
* Studierenden muss barrierefrei und niederschwellig der Zugang zu Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen, den entsprechenden Richtlinien und Regulationen, Formularen zur Antragstellung sowie zu den Datenbanken vergangener Anerkennungs- und Anrechnungsentscheidungen, welche anonymisiert sein müssen im Sinne der DSGVO, gewährt werden.
* Studierenden muss barrierefrei und niederschwellig der Zugang zu Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen, den entsprechenden Richtlinien und Regulationen, Formularen zur Antragstellung sowie zu den Datenbanken vergangener Anerkennungs- und Anrechnungsentscheidungen, welche anonymisiert sein müssen im Sinne der DSGVO, gewährt werden.
* Studiengänge müssen mobilitätsfördernd gestaltet sein. Insbesondere müssen Studiengangs- und Modulbeschreibungen konsequent kompetenzorientiert formuliert werden, um als Basis für Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zu dienen.
* Studiengänge müssen mobilitätsfördernd gestaltet sein. Insbesondere müssen Studiengangs- und Modulbeschreibungen konsequent kompetenzorientiert formuliert werden, um als Basis für Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zu dienen.
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